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Enquete-Kommission Berufliche Bildung: Wie halten es unsere beiden südlichen Nachbarn?

Berlin | Die Enquete hat inzwischen Fahrt aufgenommen und zahlreiche Experten gehört, Drucksachen verfasst und Stellungnahmen produziert. Für den Herbst ist ein Zwischenbericht angekündigt, der bei einem unvorhergesehenen vorzeitigen Ende der Wahlperiode quasi schon ein Endbericht wäre. Wir möchten einzelne Beiträge vorstellen, die es wert sind, nicht später in den Materialmassen zu verschwinden, sondern eine Basis für weiterführende Untersuchungen und Ansätze zu sein.

Besonders aufschlussreich verlief in dieser Hinsicht am 11. März die öffentliche Anhörung mit Wissenschaftlern aus der Schweiz und Österreich, auch wegen des Interesses der Kommissionsmitglieder. Die Experten Dr. phil. Patrizia Salzmann und Prof. Mag. Dr. Peter Schlögl – uns gut bekannt vom Weiterbildungstag 2014 – haben einen lehrreichen und faktenbasierten Überblick auf ähnliche gelagerte Probleme und Lösungsansätze in ihren Ländern gegeben und mit dem Schlagwort „Ähnlich genug, um Unterschiede erkennen zu können“ treffend zusammengefasst.

Prof. Schlögl hat ausgewählte Systemelemente und Trends im Feld beruflicher Bildung der drei Länder verglichen. Gemeinsamkeiten sind: Betriebsbasierte Ausbildung als bedeutsames Element, Beruflichkeit als Ziel und die späte Implementierung beruflicher Studienprogramme im Hochschulwesen. Die Unterschiede liegen in den Übergängen unversorgter Jugendlicher und dem Hochschulzugang bzw. der Durchlässigkeit Berufsbildung–Hochschulen. Hier sind die Schweiz mit rd. 50 % und Österreich mit ca. 40 % Tertiär- bzw. Hochschulabschlüssen bei 25- bis 34-Jährigen offensichtlich erfolgreicher als Deutschland mit etwa 30 %. Die Gründe sollten offen analysiert werden.

Die Finanzierung ist in beiden Staaten ebenfalls systemisch anders geregelt als bei uns. Es gibt auch dort ein ganzes Bündel an Maßnahmen, ins Auge fallen besonders die Ermäßigungen im Bereich Steuern und Sozialversicherungen oder der Lohnverzicht bei Auszubildenden. Die Organisationen der Sozialpartner (A) bzw. der Arbeitswelt (CH) wirken umfassend an der Systementwicklung und -steuerung sowie im Prüfungswesen mit.

Die öffentliche Förderung für Ausbildungsbetriebe wurde in Österreich seit Ende der 1990er Jahre in großem Umfang vorangetrieben und ständig erweitert.

Die öffentliche Förderung für Ausbildungsbetriebe wurde in Österreich seit Ende der 1990er Jahre mit diversen Maßnahmen (Freibeträgen, Prämien usw.) in großem Umfang vorangetrieben und ständig erweitert. Ausgenommen von der Förderung sind allein der Bund, politische Parteien und bestimmte Anstalten. Einen messbaren Erfolg sollen diese Maßnahmen allerdings nicht gebracht haben. Die Schweiz wählt dagegen den Weg über Berufsbildungsfonds. Hier schaffen die „Organisationen der Arbeitswelt“ eigene Fonds zur Förderung der Berufsbildung. Diese sollen die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen fördern, indem per Saldo nichtausbildende Firmen zugunsten von Ausbildungsfirmen belastet werden. Die Aufbringung erfolgt je Branche oder kantonsweit durch einen Fixbetrag (pro Betrieb/Jahr) und einer variablen Größe (Mitarbeiter oder Lohnsumme).

Interessant ist die Anrechnung von Bildungsleistungen bei der Berufsbildung in der Schweiz: Zunächst wird grundsätzlich unterschieden zwischen einer Anrechnung im breiteren Sinne und einer Validierung im engeren Sinne. Auf der Ebene Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung) gibt es verschiedene Formen der Zulassung und Anrechnung gemäß Leitfaden des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Eine vollständige Validierung (Zertifizierung) ist nur beim Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen möglich. Auf der Tertiärstufe (Höhere Berufsbildung) existiert kein umfassender Katalog von Anrechnungs- und Validierungspraktiken (Zulassung, Anrechnung, Zertifizierung). Eine vollständige oder teilweise Validierung von Bildungsleistungen ist für einzelne Abschlüsse aber möglich. Auf Einzelfragen wollen wir bei Gelegenheit nochmals detaillierter eingehen.

 

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