AZAV

AZAV? – Was ist das eigentlich?

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – oder kurz Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist die Rechtsverordnung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die AZAV ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist am 6. April 2012 in Kraft getreten. Im gleichen Zuge trat die vorherige Verordnung Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) vom 16. Juni 2004 außer Kraft.

Der BBB war vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 durch das jährliche Rotationsverfahren der Bildungsverbände Mitglied des AZAV-Beirats und wurde durch unseren Geschäftsführer vertreten. In diesem Jahr wird der Rotationssitz der Bildungsverbände durch den Wuppertaler Kreis wahrgenommen. Der BBB tauscht sich hierzu mit anderen Verbänden regelmäßig aus und bindet über eine Arbeitsgemeinschaft auch seine Mitglieder in den Diskussionsprozess ein.

 

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereichen:

Aktivierung und berufliche Eingliederung

Private Arbeitsvermittler

Berufswahl und Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Transferleistungen

REHA-spezifische Maßnahmen


Aktuelles zu AZAV