AZAV

AZAV? – Was ist das eigentlich?

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – oder kurz Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist die Rechtsverordnung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die AZAV ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist am 6. April 2012 in Kraft getreten. Im gleichen Zuge trat die vorherige Verordnung Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) vom 16. Juni 2004 außer Kraft.

Der BBB ist vom 01. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 durch das jährliche Rotationsverfahren der Bildungsverbände Mitglied des AZAV-Beirats und wird durch unseren Geschäftsführer vertritt.

 

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereichen:

Aktivierung und berufliche Eingliederung

Private Arbeitsvermittler

Berufswahl und Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Transferleistungen

REHA-spezifische Maßnahmen