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Weiterentwicklung des Verfahrens zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)

Umschulung AZAV

Gemeinsame Stellungnahme von BBB, bag arbeit und VdP

Bildungsunternehmen benötigen eine Träger- und Maßnahmezulassung, wenn sie förderfähige Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und III anbieten wollen. Diese Zulassungen werden von Fachkundigen Stellen erteilt, die wiederum für ihre Arbeit eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) benötigen. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) regelt dabei das Verfahren. Zielsetzung der 2012 eingeführten AZAV sollte sein, dass die Qualität der Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen sichergestellt und die Effizienz des Arbeitsfördersystems verbessert wird. Um dieses zur erreichen, können nur solche Träger zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die AZAV evaluiert und der Evaluationsbericht kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt. Zentraler Gegenstand der Evaluation war die Frage, inwiefern das durch die AZAV geregelte Verfahren und dessen konkrete Ausgestaltung in der Praxis geeignet sind, das Ziel der Qualitätssicherung zu erreichen. Dabei wird der AZAV im Ergebnis grundsätzlich eine qualitätsfördernde Wirkung zugeschrieben. Formulierte Handlungsempfehlungen im Evaluationsbericht zielen ab auf Aspekte der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, die Bereitstellung von Informationen für Beteiligte und die Öffentlichkeit sowie die Stärkung des Austausches zwischen den Beteiligten.

BBB (Bildungsverband), BAG Arbeit und VDP (Verband Deutscher Privatschulverbände) haben den Evaluationsbericht und seine Handlungsempfehlungen ausgewertet und zugleich die Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen in der praktischen Umsetzung und Verfahrensweise der AZAV in einem intensiven verbandsinternen Diskussionsprozess erhoben. Auch wenn im Evaluationsbericht keine grundlegende Kritik am System der AZAV formulierte wurde, sind aus Sicht der Bildungsunternehmen zentrale Aspekte und Kritikpunkte nicht oder nicht umfassend genug aufgegriffen worden: Bürokratische Hürden und Doppelprüfungen, damit verbunden ein hoher zeitlicher und personeller Aufwand, die intransparente und preisgedeckelte Konstruktion des B-DKS oder die Schwierigkeiten mit dem Operativen Service der Agentur für Arbeit in Halle sind hier beispielshaft zu nennen.

Für folgende Bereiche ergibt sich folglich politischer Handlungsbedarf:

  • Umsetzung der Erkenntnisse aus dem AZAV-Evaluationsbericht
  • Finanzierung der Bildungsleistungen und Reform der Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS)
  • Weiterentwicklung und Reform der AZAV

› Langfassung der Stellungnahme als PDF-Datei hier herunterladen

Handlungsempfehlungen – Fazit

  1. Mehr Transparenz bei Zulassungskriterien und geänderten Rahmenvorgaben
  2. Kontinuierliche Aktualisierung der relevanten Dokumente an einem (digitalen) Ort
  3. Intensivere Beteiligung der Praxis bei Festlegung von Zielen und Rahmenbedingungen
  4. Engeres Zusammenwirken aller Beteiligten, kein Aufbau weiterer (Kontroll-)Hürden
  5. Entbürokratisierung
  6. Regelmäßige und zeitnahe realistische Anpassung des B-DKS
  7. Realistische und bedarfsgerechte Ausrichtung der Gruppengrößen
  8. Die QCG-Umsetzung determiniert die Anpassung des AZAV-Instrumentariums
  9. Höhere Planungssicherheit durch verlässlichere Schwerpunktsetzungen
  10. Weg von bloßer Kostenhöhe & Gruppengröße, hin zu den festgestellten Bedarfen von Markt und Menschen und deren gemeinsamer Zielerreichung

Berlin, 28. Oktober 2019

Gez. Stefan Sondermann Geschäftsführer BBB
Gez. Dr. Judith Aust Geschäftsführerin BAG Arbeit
Gez. Dietmar Schlömp Bundesgeschäftsführer VdP

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