Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Zu dem vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften, welches vom Bundeskabinett am 31. Juli 2019 verabschiedet wurde, sagt der Geschäftsführer des BBB Stefan Sondermann:
»Der BBB lehnt die Pläne des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des <Paragrafen> 4 Nr. 21 UStG ab. Das Vorhaben wird den Erfordernissen der Branche in keiner Weise gerecht. Es muss generell klargestellt werden, dass alle nach dem SGB II und III geförderten Maßnahmen auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.«
Über die Stellungnahme
In dem o. g. Gesetzesentwurf sind u. a. zentrale Änderungen der Umsatzsteuer-Befreiungsvorschriften für Bildungsleistungen vorgesehen, zu denen sich die unterzeichnenden Verbände bag Arbeit, Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. und Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. in ihrer Stellungnahme positionieren. Bag Arbeit, BBB und VDP sind Unternehmensverbände, die die Interessen von Schulen, Bildungs- und Beschäftigungsunternehmen sowie Arbeitsmarktdienstleistern vertreten. Dabei repräsentieren die Verbände das gesamte freie Bildungs- und Beschäftigungswesen, von der frühkindlichen Bildung über allgemein- und berufsbildende Schulen, Hochschulen, betriebliche und private Weiterbildung, berufliche Erwachsenenbildung, Arbeitsmarktdienstleistungen und Beschäftigungsangeboten. Die drei Verbände vertreten zusammen ca. 80 Prozent der Unternehmen in den angeführten Bereichen.
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