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Bundestag beschließt Tariftreuegesetz und verlängert Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten

Zwei wichtige Gesetze mit Auswirkungen für die Arbeit der Träger beruflicher Bildung wurden kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedet: Die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten und das Bundestariftreuegesetz.

Verlängerung der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten

Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag mit der Umgestaltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung eine Änderung des §127 SGB IV und damit die Verlängerung der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen.

Der BBB begrüßt die Planungssicherheit, die Trägern mit der Verlängerung bis Ende 2027 zugesichert wird. Jedoch kann nur eine verlässliche gesetzliche Regelung zu einer nachhaltigen Verbesserung für die Bildungsträger und Honorarkräfte führen! Der BBB hält daher den Druck im Reformprozess aufrecht und ist aktuell weiter im Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern.

Beschluss eines Tariftreuegesetzes des Bundes

Am 26. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) mit Änderungen verabschiedet.

Künftig müssen Unternehmen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes ab 50.000 Euro tarifliche Arbeitsbedingungen gewährleisten. Dies betrifft ebenso Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit. Die konkreten Standards legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung auf Grundlage eines Branchentarifvertrags fest.

Der BBB begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken, und wird die Umsetzung der Tariftreueregelungen für die Träger der beruflichen Bildung weiterhin aufmerksam begleiten.

Die Zweckgemeinschaft des BBB führt außerdem aktuell Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und GEW über einen Branchentarifvertrag für Beschäftigte in der öffentlich finanzierten beruflichen Weiterbildung im SGB II/III-Bereich. Die Ergebnisse können für die Umsetzung entscheidend sein.