Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) und dem Evangelischen Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. (EFAS) eine Positionierung zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz veröffentlicht. Gegenstand ist die geplante grundsätzliche Befreiung staatlicher Einrichtungen von der Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV.
Die Verbände unterstützen ausdrücklich Vorhaben zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung von Verfahren in der Arbeitsförderung. Effiziente und praxisnahe Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Qualifizierungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird jedoch kritisch bewertet. Aus Sicht der beruflichen Bildung sind Wettbewerbsgleichheit, verbindliche Qualitätssicherung und transparente Steuerungsmechanismen zentrale Grundlagen für einen fairen Fördermarkt und einen verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel.
Eine pauschale Befreiung staatlicher beziehungsweise staatlich beaufsichtigter Einrichtungen von der AZAV-Zulassung würde nach Auffassung der Verbände zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Vergleichbarkeit von Qualitätsstandards im Fördermarkt geschwächt wird. Einheitliche Zulassungs- und Prüfverfahren gewährleisten derzeit Transparenz und Verlässlichkeit für Teilnehmende, Kostenträger und Bildungseinrichtungen.
Statt Sonderregelungen für einzelne Anbietergruppen sprechen sich BBB, bag arbeit und EFAS für eine strukturelle Weiterentwicklung der AZAV aus. Ziel sollte eine praxisnahe Entlastung durch den Abbau von Doppelprüfungen, mehr Transparenz in Verfahren, eine stärkere Digitalisierung sowie eine konsequente Fokussierung auf Wirksamkeit und Ergebnisqualität sein.
Die vollständige gemeinsame Positionierung finden Sie hier: Positionierung zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, staatliche Einrichtungen von der AZAV- Zulassung zu befreien
