Seit Dezember 2025 werden freiwillige Integrationskurs-Berechtigungen faktisch nicht mehr ausgestellt bzw. stark eingeschränkt. Nach Schätzungen des BAMF betrifft dies rund 130.000 potenzielle Teilnehmende.
Auch wenn Anspruchsberechtigte formal weiterhin Zugang haben, destabilisiert der Wegfall freiwilliger Zulassungen das gesamte System:
Fehlen Teilnehmende, können Kurse nicht wirtschaftlich starten. Es entstehen Angebotsengpässe – auch für Anspruchsberechtigte.
Strukturelle Belastungen verschärfen die Situation zusätzlich:
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29-UE-Regelung erschwert die Kurs- und Personalplanung
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Kostenerstattungssatz bildet reale Kostensteigerungen nicht ab
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Absenkung ab 17 Teilnehmenden in Integrationskursen setzt Fehlanreize
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Abrechnungs- und Zulassungsverfahren verursachen Liquiditätsrisiken
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Unsicherheit bei der Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache
Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist eine Einschränkung der Sprachförderung integrations- und wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Verzögerte Integration führt zu langfristig höheren gesellschaftlichen und fiskalischen Kosten.
Der BBB hat sich daher an politische Entscheidungsträger gewandt und fordert:
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Wiederaufnahme freiwilliger Integrationskurs-Berechtigungen
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Dauerhaft tragfähige Finanzierung
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Reform struktureller Fehlsteuerungen
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Planungssicherheit für Träger
Über die aktuelle Lage berichten wir auch in auch Table Media.
Integrationskurse sind eine zentrale Voraussetzung für gelingende Zuwanderungs-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik – kein optionales Förderinstrument.
