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Der BBB ist im AZAV – Beirat vertreten

Seit dem 01. Juni 2022 ist der BBB mit seinem Geschäftsführer für die Bildungsverbände im AZAV – Beirat vertreten.

Seit dem 06. April 2012 ist die Rechtsverordnung Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV (§ 184 SGB III) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gemäß § 182 SGB III ein Beirat zu eben jener Verordnung vorgesehen, der Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann. Allgemein gehören diesem Beirat insgesamt elf Mitglieder an. Dabei werden die Beiratsmitglieder von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt und durch die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen.

Die Bildungsverbände, somit auch der BBB, haben sich bei der Mandatsbesetzung auf ein Rotationsverfahren mit jährlichem Wechsel zum 01. Juni geeinigt.

Vor dem Hintergrund des Rotationsverfahrens übernimmt unser Geschäftsführer als Vertreter für die Bildungsverbände die Aufgabe als Mitglied des AZAV – Beirates für den Zeitraum vom 01. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023.

 

AZAV? – Was ist das eigentlich?

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – oder kurz Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist die Rechtsverordnung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die AZAV – Rechtsverordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist am 6. April 2012 in Kraft getreten. Im gleichen Zuge trat die vorherige Verordnung Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) vom 16. Juni 2004 außer Kraft. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereichen:

  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Private Arbeitsvermittler
  • Berufswahl und Berufsausbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Transferleistungen
  • REHA-spezifische Maßnahmen
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