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Berufseinstiegsbegleitung muss fortgesetzt werden!

Wir plädieren, dass der Bund die Kofinanzierung sicherstellt, bis ein sauberes Gesamtpaket ausgehandelt wurde.

Berlin | Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) kann man durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnen: sie wurde im Jahr 2012 in § 49 SGB III als Regelinstrument aufgenommen, nachdem sie vorher uneinheitlich gehandhabt wurde. Seitdem konnten zahlreiche Schülerinnen und Schüler von einer professionellen, kontinuierlichen Unterstützung profitieren und immer mehr von ihnen einen Schulabschluss oder den Übergang in eine Berufsausbildung erreichen: in NRW zum Beispiel liegt die Eingliederungsquote gemäß den letzten verfügbaren Zahlen von Anfang 2018 jetzt bei 31,8 %. Dies ist entgegen der Ansicht mancher Kritiker kein schlechter Wert, bedenkt man nur die Kürze der Erfahrungszeit und die Jugendlichkeit der Teilnehmer.
Diese positive Entwicklung könnte aber bereits zum kommenden Schuljahr vorbei sein, wenn nach dem gesetzlich zwingenden Auslaufen der Kofinanzierungsperiode durch den europäischen Sozialfonds ESF ab dem Jahre 2020 die Bundesländer die erforderliche Anschlussfinanzierung nicht sicherstellen. Der Bund sagt hier: Die Länder müssen ran, Schulpolitik ist ihre Sache. Das stimmt. Die Länder halten dagegen, dass es ein Instrument der Arbeitsförderung ist und der Bund in der Pflicht sei, zumindest wollen sie bei höherer finanzieller Eigenbeteiligung auch eine Erweiterung ihres Gestaltungsspielraums für Länderstrukturen haben. Auch das ist eine verständliche, föderale Position, die aber unvermeidlich viel Abstimmungsbedarf zwischen den Ländern, dem Bund und der BA erfordert. Die seit fast einem Jahr laufenden Gespräche zeitigen denn bis heute auch kein befriedigendes Ergebnis.
Es droht ein bundesweiter Flickenteppich, da einige Länder eine Fortführung bereits zugesagt und vorbereitet haben, andere Länder dagegen eigene Modelle entwickeln oder ganz aussteigen wollen. Um hier keine Schnellschüsse zu riskieren oder der Fortgang der BerEb empfindlich zu stören, plädieren wir dringend dafür, dass – zumindest für eine Übergangszeit – der Bund die weitere Kofinanzierung solange sicherstellt, bis ein sauberes Gesamtpaket zwischen den Beteiligten ausgehandelt wurde. Hier gibt es Vorbilder, die herangezogen und angepasst werden können.

Stefan Sondermann

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