Heute haben die Verbände Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB), Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. (EFAS), Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) und Verband Deutscher Privatschulverbände e.V (VDP) eine gemeinsame Stellungnahme zum SGB III Modernisierungsgesetz eingereicht.
Der Referentenentwurf für das SGB III – Modernisierungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zielt darauf ab, die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und weniger bürokratisch zu gestalten. Geplant sind weitere Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Nutzen sein sollen. Zudem soll die Bundesagentur für Arbeit ein IT-System entwickeln, das der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dient, insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha vom SGB II auf das SGB III, wie es im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen wurde. Eine neue Grundsatznorm zur Digitalisierung soll das Vorantreiben von Digitalisierung und Automatisierung bei der Bundesagentur für Arbeit weiter unterstützen.
Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist die Sicherung von Fachkräften, insbesondere durch die bessere Nutzung der Potenziale junger Menschen und von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Zur Unterstützung junger Menschen sollen Förderinstrumente, die im SGB II zur Integration von jungen Menschen mit vielfältigen Unterstützungsbedarfen verwendet werden, auch im Arbeitsförderungsrecht etabliert werden. Darüber hinaus soll die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die derzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus-) Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ unterstützt wird, künftig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen und dauerhaft etabliert werden.
Grundsätzlich begrüßen die vier Verbände, dass die Möglichkeiten der Arbeitsförderung im SGB III mit
erfolgreichen Ansätzen des SGB II erweitert werden, junge Menschen künftig auch im SGB III
umfassend und nachhaltig im Bereich Ausbildung und Arbeit beraten und bei Bedarf erforderliche
kommunale Leistungen zugänglich gemacht werden. Junge Menschen, die keinen Anspruch auf
Bürgergeld und bisher keinen Kontakt zu den Agenturen für Arbeit haben, erhalten nun die
Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen, die sich im SGBII bisher bereits bewährt
haben.