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Weiterbildung – es geht voran!

Diskutierten am 7. Deutschen Weiterbildungstag (DWT) über „Weiter bilden, Gesellschaft stärken“: Prof. Dr. Gesine Schwan (Politikwissenschaftlerin), Thiemo Fojkar (Vorsitzender des Bildungsverbandes BBB) und Marco Seiffert (Moderator des RBB). Nicht abgebildet: Dr. Julia Borggräfe (Leiterin Digitalisierung und Arbeitswelt im BMAS), Sina Trinkwalder (Unternehmerin), Ansgar Klinger (Hauptvorstand GEW), Nadine Schön, MdB, (Familien- und Netzpolitikerin).

Qualifizierungschancengesetz | Soziale Teilhabe | Enquete-Kommission „Berufliche Bildung“

Berlin | Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktivitäten der Bundesregierung im Zusammenhang mit Weiterbildung und Digitalisierung haben Gestalt angenommen und wurden in Gesetzentwürfen formuliert.

Zunächst wäre das „Qualifizierungschancengesetz“ zu nennen: Durch Digitalisierung und Strukturwandel bedingt gibt es eine verstärkte Notwendigkeit – Stichwort lebensbegleitendes Lernen – sich weiterzubilden, im Betrieb / im Beruf, aber auch für die persönliche Weiterentwicklung: Neben der Aktualisierung beruflichen Handlungswissens wird es in vielen Fällen notwendig, sich auf andere, neue Tätigkeiten einzustellen, weil bisher ausgeübte Tätigkeiten durch Digitalisierung wegfallen oder sich verändern. Diese Problematik greift das „Qualifizierungschancengesetz“ auf und bietet Möglichkeiten zur Fortbildung / Qualifizierung nicht nur für Arbeitslose, sondern präventiv auch für Beschäftigte in Unternehmen. Es gibt Zuschüsse zur Weiterbildung und Kompensation für Unternehmen, die ihre Beschäftigten in Weiterbildung schicken. Ein erster Referentenentwurf dazu kam schon gegen Ende der Sommerpause, der Bildungsverband hat auch seine Stellungnahme dazu abgegeben. Der Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, wir werden das weiter begleiten.
Eine interessante Neuerung: Das Arbeitsministerium BMAS und das Bildungsministerium BMBF haben in der Frage dieser präventiven Qualifizierungsaktivitäten eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung vereinbart, damit die Aktivitäten koordiniert werden, zumal es sich ja hier um ganz ähnliche Vorhaben handelt.

Ein zweites wichtiges Projekt ist die Ergänzung zum Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Hartz IV genannt) zur „Sozialen Teilhabe“. Hier sollen Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen und bereits mehrjährigem Leistungsbezug so gefördert werden, dass sie in Beschäftigung (re-)integriert werden können, und zwar auch in regulären betrieblichen Arbeitsplätzen. Dabei werden die bisherigen eher negativen Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Bürgerarbeit, Arbeitsgelegenheiten etc. aufgegriffen: Die Kriterien, die eine Integration in Arbeit bisher immer erschwert haben, nämlich die Anforderung, dass solche Arbeiten zusätzlich und wettbewerbsneutral sein müssen, ist weggefallen. Damit wurden die Beschäftigungsmöglichkeiten erweitert. Unternehmen und Bildungsträger können die Funktion des Arbeitgebers übernehmen. Zusätzlich wird es für diese anspruchsvolle Zielgruppe individuelle Coaching-Möglichkeiten geben, damit eine Arbeitsaufnahme stabilisiert werden kann.
Als Konsequenz der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag kommt Bewegung in die berufliche Bildung und Qualifizierung: Es wurde eine Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der Digitalen Welt“ einberufen, in der Experten aus verschiedenen Bereichen und Bundestagsabgeordnete innerhalb von zwei Jahren Empfehlungen erarbeiten sollen.

Die „Nationale Weiterbildungsstrategie“, deren Entwicklung und Formulierung ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, hat noch keine konkrete Form angenommen, hier gibt es noch viel Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Das Thema berufliche Bildung und Weiterbildung ist aktuell und wird von der Politik aufgegriffen – ein erfreuliches Zeichen in dieser Legislaturperiode. Walter Würfel

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