Home > 2017 > Tarifrecht – komplex und kompliziert

Tarifrecht – komplex und kompliziert

Referierte zum Tarifrecht: Benjamin Stumm, Referent der BDA

Bildungsverband und Zweckgemeinschaft diskutierten Branchentarifvertrag und Mindestlohn

Kassel | Am 16. Oktober führten Bildungsverband und Zweckgemeinschaft eine gemeinsame Veranstaltung zum Tarifrecht in Kassel-Wilhelmshöhe durch. Hintergrund war neben der diesjährigen etwas schwierigeren Tarifrunde zum Mindestlohn zwischen Zweckgemeinschaft und den Gewerkschaften GEW und ver.di, der Wunsch aller Mitglieder, grundlegende Informationen zum Tarifrecht zu erhalten.

Hierfür wurden Themen wie Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz, Branchentarifvertrag, Rechtsverordnungen, Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und deren gesetzliche Grundlagen verständlich aufbereitet.

Ein Novum war, dass ein Referent aus der Abteilung Tarifrecht der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verpflichtet werden konnte, der in die Grundlagen des Tarifrechts einführte. Dies war auch deshalb interessant, weil die BDA dem Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche nach SGB II und III schon immer, vorsichtig formuliert, äußerst kritisch gegenübersteht.

Die Rahmenbedingungen in der Aus- und Weiterbildungsbranche sind unterschiedlich und komplex

Nach der Einführung ins Tarifrecht zeigte sich ziemlich schnell: die Problematik der Löhne und auch der Rahmenbedingungen in der Aus- und Weiterbildungsbranche ist sehr komplex und je nach Verortung der Träger auch kompliziert: Es gibt Träger, für die kein Tarifvertrag gilt und die jetzt den Mindestlohn verbindlich umzusetzen haben. Gleichzeitig gibt es Träger mit Haustarifverträgen, die ganz andere Bedingungen für ihre Mitarbeiter haben, was die Lohnhöhe und auch die zusätzlichen Leistungen betrifft. Dazu kommt: Je nach Arbeitsschwerpunkt haben einige Träger Entlohnungssysteme, die dem Öffentlichen Dienst angeglichen sind, die also deutlich über dem Niveau des Mindestlohns der Aus- und Weiterbildungsbranche liegen.
Die finanzierenden Institutionen, in erster Linie die Bundesagentur, aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF und teilweise die Job Center haben ganz unterschiedliche Förderungslogiken, die ihrerseits wiederum oft zu Verwerfungen bei den Trägern führen – eine komplizierte Gemengelage.

Natürlich ging es auch um das ursprüngliche Projekt des Bildungsverbandes und der Zweckgemeinschaft: den Abschluss eines Branchentarifvertrages für die gesamte Branche. In der Diskussion zeigte sich schnell, je nach Provenienz der Träger, dass das, was die einen als Vorteil für einen Branchentarifvertrag ansahen, für die anderen ein gravierender Nachteil sein kann – und umgekehrt. Regelungsdichte (was soll ein Branchentarifvertrag alles regeln und was nicht?) und Zusatzleistungen sind einerseits Kostenfaktoren, diese Kosten müssen refinanziert werden. Andererseits ist es schon jetzt schwierig, zu den geltenden Bedingungen des Mindestlohns noch qualifiziertes Personal zu finden, das in unserer Branche dauerhaft arbeiten kann und will.

Deshalb bestand das Fazit darin, dass es kein abschließendes Fazit geben konnte. Es müssen auch weiterhin die Möglichkeiten sondiert werden, die ein Branchentarifvertrag bietet, es muss eine Abwägung zwischen den Nachteilen auf der Kostenseite und einer möglichst hohen Attraktivität der Branche gesucht werden. Klar ist auch, dass die Möglichkeiten eines Branchentarifvertrages auch mit den Gewerkschaften weiterhin ausgelotet werden. Insofern gibt es also noch viel Gesprächs- und Abstimmungsbedarf in dieser Materie. Walter Würfel

You may also like
Editorial | Dezember 2017
Berlin ist und bleibt spannend
Träger befürworten Anerkennungsverfahren in der Weiterbildung
Digitalisierung betrifft alle
Buchtipp: Das Personal in der Weiterbildung
Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung