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Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung

Mit dem Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im SGB II soll die Arbeit der Job Center nachhaltig erleichtert werden.

  • Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass der Regelbewilligungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verlängert wird, damit wird die Anzahl der auszustellenden Beschiede praktisch halbiert, dies wäre eine echte Erleichterung.
  • Künftig ist es auch für Auszubildende möglich, aufstockend Arbeitslosengeld II unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu erhalten.
  • Verschiedene Vereinfachungen bei der Einkommensanrechnung, der Bewilligung von Leistungen für Wohnkosten sowie den Erstattungstatbeständen sind enthalten.
  • Die Beratung soll verstärkt werden und Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung sollen besser genutzt werden. Eine nachgehende Betreuung von erwerbstätigen Leistungsberechtigten auch nach Entfallen der Hilfebedürftigkeit (§ 16g SGB II) ist auch möglich.
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