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Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland

Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland: Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater*innen widersprechen nationaler Verfassung und EU-Recht

 

Nachdem sich der BVBC zuletzt am 7. Oktober 2020 mit einem offiziellen Schreiben an die EU-Kommission gewandt hat, bekräftigte der Verband am Freitag, 12. Februar 2021, seine Eingaben und appellierte an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Deregulierung der Vorbehaltsaufgaben weiterhin einzufordern. In seiner Stellungnahme skizzierte der Verband insbesondere, weshalb das Verbot der Umsatzsteuervoranmeldung auch mit nationalem Recht unvereinbar ist.

Das Schreiben an die EU-Kommission haben insgesamt 13 Partnerverbände mit gezeichnet. Sie alle setzen sich für eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und für mehr unternehmerische Freiheit ein.