Der Brandbrief der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages betont die Bedeutung der Jobcenter als Instrument der deutschen Sozialpolitik, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bürgergeldes und der Unterstützung ukrainischer Geflüchteter. Die angemessene Finanzausstattung der Jobcenter ist entscheidend, um flächendeckende, qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung für Arbeitssuchende zu gewährleisten.
Die Finanznot der Jobcenter könnte sich negativ auf die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und die Eingliederung von Arbeitsuchenden im SGB II-Leistungsbezug auswirken. Die „gegenseitige“ Deckungsfähigkeit von Eingliederungs- und Verwaltungskostentiteln ermöglicht Umschichtungen, die die Eingliederungsmittel beeinträchtigen und die Verwaltungskosten erhöhen. Dies kann dazu führen, dass Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit vernachlässigt werden und Arbeitslosigkeit anhält.
Es besteht Handlungsbedarf, um die Deckungsfähigkeit von Eingliederungs- und Verwaltungskostentiteln zu beenden und eine klare Arbeitsteilung zwischen Jobcentern und privaten Sozial- und Bildungsdienstleistern zu fördern. Dadurch könnten die Verwaltungskosten gedeckelt oder reduziert und die Eingliederung von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Einrichtungen sollten sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, um eine effiziente und wirksame Unterstützung der Arbeitssuchenden zu gewährleisten.
Die konsequente Trennung von Verwaltungskosten und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ist von entscheidender Bedeutung und dringend geboten. Es besteht die Notwendigkeit, eine klare Abgrenzung zwischen den Ausgaben für die Verwaltung und den Mitteln, die tatsächlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt werden sollen, herzustellen. Eine solche Trennung stellt eine transparentere und effizientere Nutzung der benötigten finanziellen Mittel dar. Es darf nicht sein, dass gestiegene Verwaltungskosten zu Lasten der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gehen. Es ist unerlässlich, dass die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen diesen beiden Bereichen unbedingt aufgehoben wird. Die konsequente Trennung wird dazu beitragen, Mittel tatsächlich für die notwendigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor dem Hintergrund des gestiegenen Fach- und Arbeitskräftebedarfs sicherzustellen. Damit wird einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungssituation und die individuelle berufliche Entwicklung erzielt.
„Es ist von entscheidender Bedeutung und dringend geboten, Verwaltungskosten und arbeitsmarktpolitische Instrumente konsequent voneinander zu trennen. Eine klare Abgrenzung zwischen den Ausgaben für die Verwaltung und den Mitteln, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt werden sollen, ist notwendig. Eine solche Trennung ermöglicht eine transparentere und effizientere Nutzung der finanziellen Mittel. Wir dürfen nicht zulassen, dass gestiegene Verwaltungskosten zu Lasten der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gehen. Daher ist es unerlässlich, die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen beiden Bereichen unbedingt aufzuheben. Durch diese konsequente Trennung wird sichergestellt, dass die Mittel tatsächlich für die dringend benötigten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor dem Hintergrund des gestiegenen Fach- und Arbeitskräftebedarfs bereitgestellt werden. Dadurch wird ein positiver Einfluss auf die Beschäftigungssituation und die individuelle berufliche Entwicklung erzielen.“, sagte Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V.
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