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BBB begrüßt das geplante Weiterbildungsgesetz – sieht aber auch Verbesserungsbedarf

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. (BBB) begrüßt das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geplante Weiterbildungsgesetz. Dieses sieht vor, dass Beschäftigte künftig während ihrer Berufslaufbahn in bezahlte Bildungs(teil)zeit gehen können. Neben der geförderten Bildung, die auch in Teilzeit möglich sein soll, beinhaltet das Weiterbildungsgesetz laut BMAS auch eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen und eine Ausweitung der qualifizierten Zuwanderung.

Die Verbesserungen in der Weiterbildungsförderung sind nach Ansicht des BBB ausdrücklich begrüßenswert. Bislang war die Förderung sehr eng auf Beschäftigte beschränkt, die vom Strukturwandel betroffen sind oder in Engpassberufen arbeiten wollen. Mit dem neuen Gesetz kommt das BMAS einer langjährigen Forderung des BBB nach, einen individuellen Rechtsanspruch auf Weiterbildung für alle Beschäftigten zu etablieren.

„Es gilt, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu gewährleisten“

„Fachkräftemangel und Strukturwandel stellen sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen vor große Probleme“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB. „Daher freuen wir uns sehr, dass der Ausbau der Weiterbildungsförderung derart weitgehend erfolgen soll – das ist ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hält der BBB neben den Regelungen zur Bildungs(teil)zeit und zur Ausbildungsgarantie zukünftig noch weitere Maßnahmen für notwendig, um die Fachkräftesicherung sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu gewährleisten.“

Verbesserungsbedarf bei derzeitigem Referentenentwurf

Der BBB sieht jedoch auch Verbesserungsbedarf bei dem derzeitigen Referentenentwurf. Im finalen Gesetzentwurf müssen die bisher unbestimmten Rechtsbegriffe und abstrakten Formulierungen, die in der Praxis zu Problemen führen können, konkretisiert werden. Dies gilt für alle Bereiche von Qualifizierungsgeld, über Bildungs(teil)zeit bis hin zur Ausbildungsgarantie. Auch die Voraussetzungen müssen beim Qualifizierungsgeld angepasst werden, sodass die vorgeschlagene Weiterbildungsförderung ausnahmslos von allen Betrieben genutzt werden kann. Der BBB spricht sich zudem für die von allen Seiten versprochene Entbürokratisierung und Senkung der Kosten aus, die im Referentenentwurf leider das Gegenteil vorsieht.

Die Bildungs(teil)zeiten sollen zwar die bestehenden Förderinstrumente zur Weiterbildung von Beschäftigten ergänzen, um Förderlücken zu schließen und individuelle Beschäftigungsoptionen in Zeiten des beschleunigten Strukturwandels durch arbeitsmarktbezogene Weiterbildungen zu stärken. Fraglich ist jedoch, warum die vorgesehene Bildungszeitförderung erst zum 01. Januar 2025 in Kraft treten soll. Problematisch ist hier, dass die Förderung mit einem Bildungszeitgeld grundsätzlich offenbar nur in Frage kommt, wenn die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AN) ihre berufliche Weiterbildung selbst finanzieren (Ausnahme: sie erhalten ergänzende Leistungen nach dem SGB II). Zudem sieht der BBB es kritisch, dass die Voraussetzung sehr eng gefasst sind, daher fordern wir eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (AG) und AN und eine weniger bürokratische Regelung.

Um allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wird eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Diese soll ein Signal an junge Menschen sein, eine Ausbildung als Karriereoption wahrzunehmen. Die Ausbildungsgarantie hat Empfehlungscharakter, ist kein Bestandteil des hier vorgelegten Gesetzesentwurfs und keine gesetzlich fixierte Ausbildungsgarantie. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber lt. Gesetzentwurf „ultima ratio“. Diese Formulierung erscheint zu weitgehend und den wird der steigenden Bedeutung der außerbetrieblichen Einrichtungen nicht mehr gerecht.

 

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e. V. hat mit dem VDP und der bag arbeit eine ausführliche Stellungnahme mit vielen Punkten für Verbesserungsbedarf veröffentlicht. Diese finden Sie hier: gemeinsame Stellungnahme

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