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BBB Pressemitteilung 160510

Bildungsverband begrüßt Stärkung der beruflichen Weiterbildung ausdrücklich

Sachverständige loben den Gesetzentwurf | Prämien machen den Berufsabschluss schmackhafter

Der Bildungsverband (BBB) begrüßt das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) ausdrücklich. „Wir haben in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass Weiterbildungsaktivitäten nicht mit dem Hinweis verhindert werden dürfen, die Teilnehmenden stünden für diese Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung“, sagte Walter Würfel, Geschäftsführer des BBB und Teilnehmer der gestrigen Sachverständigenanhörung im Bundestag.

Der demografische Wandel, die wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt führt zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften, bewirkt andererseits jedoch, dass sich Chancen für Geringqualifizierte am Arbeitsmarkt verschlechtern. „Noch nie war Weiterbildung deshalb nötiger als zurzeit, sie darf am Geld nicht scheitern“, sagte Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bildungsverbandes.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass besonders gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Neuregelung profitieren sollen. So sollen Ar-beitnehmer ohne Berufsabschluss zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist. Und zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.

Nach den Ergebnissen der so genannten PIAAC-Studie zur Erfassung der Kompetenzen von Erwachsenen im Alter von 16 bis 65 Jahren verfügen diese im internationalen Vergleich über zu geringe Grundkompetenzen. Deshalb kann die Prämienregelung nur ein erster Schritt sein, um besagte Gruppen stärker für eine berufliche Weiterbildung zu motivieren und zu gewinnen. Der Bildungsverband empfiehlt daher ausdrücklich vermehrt umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) als Förder- und Motivationsinstrument einzusetzen.