Mindestlohn für alle Beschäftigen muss Pflicht bleiben!
Bundesagentur für Arbeit muss ihre Vergabekriterien lockern / BBB-Vorsitzender Fojkar: „Unhaltbarer Zustand“
Die Bundesagentur für Arbeit muss bei Ausschreibungen wohl auch wieder Unternehmen berücksichtigen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Entsprechende Informationen liegen dem Bildungsverband BBB vor.
„Die Mitglieder des Bildungsverbandes sind fassungslos“, so dessen Vorsitzender Thiemo Fojkar. Lange hat der BBB gemeinsam unter anderem mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass auch bei der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung der Mindestlohn gilt. „Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze bei der Bezahlung der hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich“, stellt Fojkar fest. Die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium hatten sich dieser Argumentation angeschlossen und erst vor kurzem eine entsprechende Regelung verkündet.
„Wir wissen, dass nicht alle Arbeitgeber damit einverstanden waren“, so Fojkar. „Offenbar ist auf deren Druck hin die angekündigte Regelung zurückgenommen worden.“ Leidtragende werden vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung sein, die sich jetzt nicht mehr darauf verlassen können, dass sie den Mindestlohn bekommen. „Dieser Zustand ist unhaltbar und den Kolleginnen und Kollegen dort nicht vermittelbar“, meint der BBB-Vorsitzende.
Der BBB fordert, den Mindestlohn auch bei der Vergabe von Aufträgen durch die Bundesagentur für Arbeit wieder zur Grundbedingung zu machen. „Ich weiß aus unseren vielen Gesprächen in der Vergangenheit, dass wir damit bei der BA selber offene Türen einrennen. Unser Appell gilt daher jenen, die sich für die Aussetzung des Mindestlohns stark gemacht haben.“