Home > 2016 > BBB Pressemitteilung 160216

BBB Pressemitteilung 160216

Die CDU gibt beim Mindestlohn nach

Anerkannte Flüchtlinge sollen jetzt doch nicht wie Langzeitarbeitslose behandelt werden.

Berlin | „Es gibt noch immer zu viele Branchen, Berufe und Gruppierungen, die zur mindest-lohnfreien Zone erklärt wurden. Jetzt sollten auch noch die Flüchtlinge hinzukommen – das durfte nicht sein“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB. Flüchtlinge eignen sich nicht für Lohndumping. Sie sind keine Preisbrecher und dürfen nicht gegen Langzeit-arbeitslose ausgespielt werden. Mit der Sechs-Monate-Regelung sollen Anreize für Arbeit-geber geschaffen werden, diesen Personenkreis einzustellen. Das war bei der Einführung des Mindestlohns ein Zugeständnis der Politik an die Arbeitgeber, aber eines auf Zeit.

Der Bildungsverband begrüßt, dass der CDU-Bundesvorstand nicht länger darauf beharrt, dass auch Flüchtlinge genauso wie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach ihrer Anerkennung vom Mindestlohn ausgenommen werden. Zur Erinnerung: Übergangsregelungen, nach denen kein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden muss, gibt es für die Fleischbranche, Friseure, Leiharbeiter und Wäschereidienst-leister für Großkunden, Land- und Forstwirtschaft, Textilbranche und Gartenbau noch bis zum 1. Januar 2018. Jugendliche unter 18 Jahren, viele mit Ausbildungsverträgen, fallen aus der Mindestlohnregelung ganz raus; für Saisonarbeiter dürfen Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Und Sonderregelungen gibt es auch für Praktikanten.

„Jetzt muss Schluss sein damit. Die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt gegeneinander auszuspielen schürt Neid und Missgunst – ein Spiel mit dem Feuer. Wir schlagen vielmehr vor, das bewährte Instrument des Lohnkostenzuschusses unter Beibehaltung des Mindest-lohnes zu überdenken und anzuwenden, bis die Übergangsregelungen spätestens 2018 auslaufen“, so Fojkar.