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BBB Pressemitteilung 170601

Endlich – keine Schlupflöcher mehr!

Bundestag beschließt vergabespezifischen Mindestlohn in der Bildungsbranche und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen

Berlin | In seiner Sitzung am 1. Juni hat der Bundestag über eine Reihe neuer gesetzlicher Regelungen und Vorschriften entschieden. Beschlossen wurden auch Änderungen und redaktionelle Anpassungen im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III), die einen vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen betreffen.

Damit ist etwas verbindlich geregelt, das die Bildungsunternehmen lange gefordert hatten: Jeder Auftragnehmer der Bundesagentur für Arbeit ist jetzt verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern den Mindestlohn der Aus- und Weiterbildungsbranche zu zahlen. Dies gilt für alle und nicht wie bisher nur für diejenigen Bildungsunternehmen, die zu mehr als 50 Prozent ihrer Aktivitäten in Arbeitsmarktdienstleistungen haben.

„Dadurch ist auf dem Markt für Arbeitsmarktdienstleistungen prinzipiell Wettbewerbsgleichheit hergestellt, ein Ziel, das wir seit langem verfolgt haben“, sagte Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bildungsverbandes BBB. „Aber ohne das hartnäckige und kontinuierliche Engagement der arbeitsmarktpolitischen Sprecher aller Fraktionen wäre dieses Ziel nicht erreicht worden, deshalb haben wir auch den Parlamentariern zu danken“, so Fojkar weiter. Hervorzuheben sei auch die positive Haltung der Bundesagentur für Arbeit, die das Anliegen des Bildungsverbandes mit auf den Weg gebracht habe. „Die Regelung zeigt, dass Tariftreue und Tarifbindung mittlerweile eine breite Akzeptanz in der Politik gefunden haben. Dies ist eine gute Nachricht auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.“