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Inkrafttreten von Tarifvertrag und Rechtsverordnung zum 01.04.2019

Berlin | Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch, den 27. März 2019 mit dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages der Aus- und Weiterbildungsbranche beschäftigt. Noch am gleichen Tag hat Bundesminister Hubertus Heil die Rechtsverordnung unterschrieben, die am Freitag, den 28. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.

Damit gilt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrages ab Montag, dem 1. April 2019, dessen Allgemeinverbindlichkeit.

Nähere Informationen zum Stand der Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn, mit dem alle Branchenbeschäftigte unabhängig vom sogenannten Überwiegensprinzip den Mindestlohn erhalten müssen, werden an dieser Stelle zeitnah veröffentlicht. Lesen Sie hierzu auch die Pressemeldung des BMAS.

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