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Es gibt viel zu tun

Aufgaben, die der Bildungsverband nach der
Sommerpause angehen wird

Berlin | Die zweite Septemberwoche markiert den Sitzungsbeginn des Bundestages nach der Sommerpause. Der Bildungsverband hatte nach der Regierungsbildung im Frühjahr etliche Parlamentarier besucht und Gespräche über die anstehenden Themen geführt, die in dieser Legislaturperiode aus unserer Sicht zu regeln sind. Dazu gehören die Digitalisierung und ihre Konsequenzen und Notwendigkeiten, die sich für Bildungsunternehmen daraus ergeben, auch im Zusammenhang mit der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften. Dazu sind wir auf die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ gespannt, die laut einem Antrag im Bundestag vom 26. Juni eingesetzt werden soll. Sie wird das Thema der Digitalisierung in Aus- und Weiterbildung hoffentlich konkretisieren und weitere Schritte vorschlagen.

Ein weiteres Thema ist die geplante gesetzliche Neuregelung zur sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Personen am Arbeitsmarkt (Sozialgesetzbuch II), die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Hier gibt es schon einen Referentenentwurf für eine Ergänzung des Gesetzes, der dann nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehen wird.

Vom „Nationalen Bildungsrat“ und der „Nationalen Weiterbildungsallianz“ erhoffen wir uns neue Impulse.

Der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte „Nationale Bildungsrat“ wird, so hoffen wir, auch Themen der Weiterbildung und der beruflichen Erwachsenenbildung aufgreifen. Der Bildungsverband wird sich hier mit seiner Expertise und auch seinen Erwartungen konstruktiv einbringen. Gleiches gilt für die „Nationale Weiterbildungsallianz“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und von der wir uns neue Impulse erhoffen. Bereits im April hatten wir dazu ja eine Veranstaltung mit Parlamentariern im Rahmen des Deutschen Weiterbildungstages durchgeführt.
Das genannte erste relevante Gesetzgebungsverfahren wird die Ergänzung des Sozialgesetzbuches II sein, das die „Soziale Teilhabe“ am Arbeitsmarkt regelt und die Schaffung von zunächst 150.000 neuen Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Menschen vorsieht. Über die ersten Überlegungen dazu waren wir mit den damit befassten Abgeordneten im Gespräch. Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS die Verbände um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten, die wir im Juni abgegeben haben.

Aus Anlass der neuen Sitzungsperiode nach der Sommerpause werden wir uns zu diesem Gesetzesvorhaben wiederum mit einer Stellungnahme zu Wort melden, diesmal gemeinsam mit den anderen drei Verbänden VdP, bag arbeit und EFAS (wir berichteten im letzten Infobrief darüber). Bei den Lesungen im Bundestag und einer wahrscheinlichen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales werden wir uns auch einbringen.

Das BMAS ist zurzeit dabei, eine Fachabteilung „Digitalisierung und Arbeitswelt“ aufzubauen, der zuständige Staatssekretär Böhning wird darüber in einem Gastbeitrag in unserem nächsten BBB-Info berichten. Das Thema Berufliche Bildung wird auch hier eine wichtige Rolle spielen, auch ein Arbeitsschwerpunkt nach der Sommerpause.

Viele der von uns besuchten Abgeordneten haben für die Themen großes Interesse gezeigt. Sie haben einen Austausch und eine fachliche Debatte mit Informationen aus der Praxis der Weiterbildung angeregt und auch eingefordert – wir werden dies aufgreifen und mit der Politik im Gespräch bleiben.
Walter Würfel

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