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BBB Pressemitteilung 170519

Mindestlohn steigt deutlich

Ein Plus von 4,5 Prozent ab Januar 2018 für Beschäftigte in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung.

Berlin | Nach fünf Verhandlungsrunden zwischen den Gewerkschaften GEW und ver.di und der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes BBB als Arbeitgeberverband konnte man sich einigen. Der branchenweite Mindestlohn in der beruflichen  Weiterbildung wird ab Januar 2018 mit einer Laufzeit von 12 Monaten von 14,60 Euro um 4,5 Prozent auf dann 15,26 Euro steigen. Die Gewerkschaften stimmten am 17. Mai diesem Verhandlungsergebnis zu. Damit kann die Erhöhung des Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt werden.

Die Lohnuntergrenze gilt für pädagogisches Personal, das nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbildet. Der Mindestlohn gilt für 30.000 Beschäftigte der Branche. „Es ist ein hart errungener Kompromiss, der dazu dient, den ruinösen Wettbewerb um niedrige Entgelte in der Branche zu reduzieren“, so Ute Kittel, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.

„Ein für die Branche in schwierigen Verhandlungen erzielter guter Kompromiss“, meinte auch Wolfgang Gelhard, Vorsitzender und Verhandlungsführer der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes. Die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen lagen darin, dass es immer auch um die Angleichung der Gehälter an den öffentlichen Dienst ging, mit dem die Branche allerdings nicht vergleichbar ist. Denn die Unternehmen müssen Risiken tragen, sie müssen bilanzieren. Die zur Verfügung stehenden Mittel können nicht, wie beim öffentlichen Dienst etwa durch Umschichtungen oder Steuererhöhungen, angeglichen werden.

„Wichtig ist, dass es ab 2018 einen neuen Mindestlohn gibt. Alles andere wäre ein fatales Signal. Gerade jetzt, wo sich die Politik zu einer Orientierung an den Tarifverträgen der Branche durchgerungen hat und die Einhaltung des Tarifs allen Auftragnehmern verbindlich vorgeben will“, so Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bildungsverbandes. Jetzt gilt es, mit vereinten Kräften das eigentliche Ziel der Branche weiterzuverfolgen: den Abschluss eines Branchentarifvertrages nach Tarifvertragsgesetz, der für alle verbindlich ist.