Berlin | Am 15. Mai war es soweit: Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW stimmten dem Tarifabschluss zu, den sie mit der Zweckgemeinschaft verhandelt hatten. Diesmal war es besonders schwierig, es waren fünf Verhandlungsrunden notwendig.
Die Gewerkschaftsseite wollte mit dem Tarifabschluss eine Angleichung an den Tarif des Öffentlichen Dienstes erreichen, deshalb lagen Angebot und Forderung sehr weit auseinander. Die Arbeitgeberseite, die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, betonte immer wieder ihre Auffassung, dass der Bereich der geförderten Aus- und Weiterbildung nicht mit dem öffentlichen Dienst vergleichbar ist: Die Branche ist im Wesentlichen abhängig von einem einzigen Auftraggeber, der Bundesagentur und den Job Centern. Diese können, falls die Mittel nicht ausreichen, nicht einfach Steuern, Beiträge oder Abgaben erhöhen, um Defizite auszugleichen. Gleichzeitig sind die Bildungsträger Unternehmen, die bilanzieren müssen, unternehmerische Entscheidungen treffen und Risiken abwägen müssen.
Die Auffassungen waren auch in der Zweckgemeinschaft nicht immer einheitlich, dazu ist die Branche zu stark diversifiziert. Der Abschluss mit einer Steigerung von 4,5 Prozent und einer Laufzeit von einem Jahr bedeutet, dass die Verhandlungen für den nächsten Tarifvertrag bereits jetzt aufgenommen werden müssen. Einig war und ist man sich in der Zweckgemeinschaft aber in einem Punkt: Das Ziel ist ein Branchentarifvertrag, der für die gesamte Branche gilt, und der dann nach Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wird. In einer Protokollnotiz wurde festgelegt, dass dazu zeitnah Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Der Mindestlohn steigt von 14,60 Euro auf 15,26 Euro ab 1. Januar 2018 und das bundesweit für ein Jahr.