Der BBB begrüßt den Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Leider atmet der Entwurf noch zu sehr die politischen Maßgaben des federführenden Innenressorts, viele arbeitsmarktpolitische Aspekte kommen noch zu kurz. Richtig ist beispielsweise, dass künftig die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Es fehlt jedoch eine systematische und vor allem anwenderfreundliche Ausgestaltung des Fachkräftezuzugs. Richtig ist auch, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung zu beantragen. Die vorgesehenen Regelungen reichen aber nicht; eine echte Erleichterung und Vereinheitlichung des Zugangs zu Studium, Ausbildung und Weiterqualifizierung steht noch aus. Die im Dezember 2018 vorgelegte Fachkräftestrategie der Bundesregierung wird im vorliegenden Gesetzentwurf leider zu wenig konkretisiert, vor allem bei der eminent wichtigen Frage der Nachqualifizierung ausländischer Berufsabschlüsse.
„Bitte macht es so praktikabel, verlässlich und nachvollziehbar wie möglich.“
Es steht daher bereits jetzt zu befürchten, dass die vorgesehenen Neuregelungen nicht ausreichen werden. Ein umfassendes und konsistentes Einwanderungsgesetzbuch als „großer Wurf“ muss auf der politischen Agenda bleiben und divergierende Ressortinteressen und Abstimmungsprobleme überwunden werden. Daher kann die Kernforderung zu dem aktuellen Gesetzentwurf nur lauten: Bitte macht es so praktikabel, verlässlich und nachvollziehbar wie möglich und denkt vor allem an die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Gesetz anwenden wollen und müssen.
Was sollte konkret verbessert werden? Zum Beispiel sollte einer verbindlichen Arbeitsplatz- und Ausbildungszusage von vorneherein mehr Gewicht im Verfahren zukommen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Abschlüsse sollte sorgfältig erfolgen, aber keine neue Barriere aufrichten. Die Aus- und Umgestaltung der Verwaltungsverfahren sollten durch erfahrene Praktiker begleitet und mitgestaltet werden, um Verwaltungsvereinfachungen nicht nur als Schlagwort vor sich her zu tragen. Den Einwänden des Normenkontrollrats schließen wir uns vollumfänglich an. Fristen für Anträge, Bewilligungen usw. sollten generell eher großzügig bemessen und ggf. vereinheitlicht werden. Stefan Sondermann