Seit Anfang 2024 sehen sich Honorarkräfte in der Weiterbildung vermehrt als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eingestuft. Ursache hierfür sind verschärfte Prüfkriterien, die von den Spitzen der Sozialversicherung in einem Spitzengespräch beschlossen wurden. Diese Verschärfung basiert auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG).
Die veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat weitreichende Folgen für Bildungsträger und die Fachkräfte in der Weiterbildung. Im Einzelnen führt dies zu verminderten Integrations- und Bildungsmöglichkeiten für die Teilnehmer sowie einer eingeschränkten Umsetzung von (beruflichen) Weiterbildungsangeboten, insbesondere bei begleitenden Coachings und Maßnahmen des Gesamtprogramms Sprache. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Praxis die arbeitsmarktpolitischen Bemühungen des Bundes, einschließlich des „Jobturbos“ und der Nationalen Weiterbildungsstrategie, erheblich. Nicht zuletzt hat sie massive wirtschaftliche Einschnitte für die Bildungsträger zur Folge.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. verkennt die DRV dabei sowohl die speziellen Anforderungen an betriebliche Abläufe in der Weiterbildung, die durch öffentliche Auftraggeber vorgegeben sind, als auch die bisherigen Möglichkeiten, Fachkräfte der Weiterbildung in die Sozialversicherung zu integrieren.
Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. hat deshalb eine umfangreiche Stellungnahme formuliert und mehrere Forderungen an Bundestagsmitglieder und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gerichtet. Er fordert den Gesetzgeber auf, klare Regelungen zu schaffen, um die aktuelle Unsicherheit zu beseitigen. Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkurse auf dem bisherigen Niveau weitergeführt werden können. Zudem soll die Möglichkeit, als Dozent, Sprachlehrer oder Coach freiberuflich tätig zu sein, grundsätzlich erhalten bleiben. Weiterhin sollen rückwirkende Statusfeststellungen nach den geänderten Prüfkriterien unterbunden werden. Entstehende Mehrkosten durch veränderte Beschäftigungsbedingungen müssen von den Kostenträgern übernommen werden. Es ist notwendig, die Einbindung freiberuflich Tätiger als Honorarkräfte in die Systeme der deutschen Sozialversicherung zu konkretisieren und auszubauen. Die Statusfeststellungen sollten von einer unabhängigen Institution und nicht von der DRV durchgeführt werden. Es soll geprüft werden, ob die Schaffung einer Dozentensozialkasse oder einer vergleichbaren Struktur zur Absicherung der Honorarkräfte nach dem Vorbild der Künstlersozialkasse (KSK) sinnvoll ist. Schließlich ist ein ergebnisorientierter Dialog mit den Bildungsträgern und ihren Verbänden notwendig, um Maßnahmen und zeitliche Schritte zur Behebung der Honorarkräfteproblematik zu vereinbaren.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.