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Qualifizierungschancengesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück

Positiver Trend war bereits vorher erkennbar

In der Sitzung der Kommission Bildung des Bundesverbandes Der Mittelstand, BVMW e.V. am 12. Oktober 2022, wurde sich nicht nur über die Praxiserfahrungen von Teilqualifizierungen und die Schaffung von digitalen Instrumenten bei Teilqualifizierungen ausgetauscht, sondern auch einen Einblick in den Erfolg des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) gegeben.

Mit Hilfe von Vertretern aus Politik, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie der Forschung, wurde ein ernüchterndes Fazit aus dem Erfolg des Qualifizierungschancengesetzes gezogen. Der positive Trend der beruflichen Weiterbildung in den vergangenen Jahren ist demnach nicht durch das QCG entstanden, sondern war bereits vor dessen Beschluss erkennbar. Nach einem Rückgang der Weiterbildung in den Unternehmen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021, gibt es wieder einen Aufwärtstrend bei den Weiterbildungen der Beschäftigten.

Bürokratisierung und Flexibilität sind die Hemmnisse

Alle Referenten und Referentinnen waren sich einig, dass vor allem die Bürokratisierung ein großes Problem bei dem Erfolg des Qualifizierungschancengesetzes ist. Hinzu kommt, dass oftmals keine passenden Weiterbildungen für die Beschäftigten gefunden werden. Die Unternehmen brauchen außerdem eine schnelle und flexible Antwort auf die Frage, was in den kommenden Jahren gebraucht wird. Dazu müssen sich Unternehmen, Bildungsträger und Beschäftigte zusammenschließen, um in gemeinsamen Gesprächen die Themen für Branchen und Regionen zu besprechen. Zudem muss das QCG in Zukunft entbürokratisiert werden, damit es zu einer Verbesserung bei der Beantragung kommen kann. Dabei soll es einen vereinfachten rechtlichen Rahmen geben sowie muss die praktische Umsetzung durch die Institutionen, wie die Bundesagentur für Arbeit, verbessert werden.

„Es ist richtig, das Qualifizierungschancengesetz zur Bewältigung des Strukturwandels weiterzuentwickeln. Hierzu ist erforderlich, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Bedarfe des Mittelstands zu berücksichtigen. Dazu gehören die Ausweitung von Ausbildungs- und Weiterbildungsverbünden sowie Transformations- und Innovationsnetzwerke, von denen insbesondere KMU profitieren“, sagte Thiemo Fojkar, Leiter der Kommission Bildung beim BVMW und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. nach der Veranstaltung.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Es soll zur Stärkung der Chancen für Qualifizierungen und zu mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung beitragen. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. In der Arbeitslosenversicherung werden zudem mehr Menschen abgesichert, indem der Zugang zum Anspruch auf Arbeits­losen­geld erleichtert wurde.