Berlin | Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschlussverfahren am 7. Januar 2016 die Rechtsverordnung bestätigt, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS den Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche für allgemeinverbindlich erklärt hatte.
Eine Gruppe von Bildungsträgern hatte dagegen geklagt, dass der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB III für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts bestätigt voll die Rechtsauffassung des Bildungsverbandes und seiner Zweckgemeinschaft.
Gegen den Beschluss wurde allerdings Rechtsbeschwerde zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass das Verfahren nun vor das Bundesarbeitsgericht gebracht wird. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch dort unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.