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Erleichterter Zugang zu Weiterbildung bei Grundsicherung dank Bürgergeld

Vielen Menschen in Grundsicherung fehlt ein Berufsabschluss, daher ist der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen wichtig!

Am 14. September 2022 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergeldes veröffentlicht. Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. (BBB) begrüßt den im neuen Bürgergeldgesetz vorgesehenen, erleichterten Zugang zu Weiterbildung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II, Grundsicherung).

Bisher versperren gesetzliche Hürden den Zugang zur beruflichen, insbesondere berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger konnten somit kaum Kompetenzen erwerben. Die Verbesserungen durch das Bürgergeldgesetz sind aus Sicht des BBB arbeitsmarkt- und sozialpolitisch sehr wichtig.

Zwei Drittel der arbeitslosen Menschen befinden sich im ALG II-Bezug (Grundsicherung). Und wiederum zwei Drittel der ALG-II-Beziehenden verfügen laut Bundesarbeitsministerium noch nicht über einen Berufsabschluss. Deshalb ist die berufliche – vor allem die berufsabschlussbezogene – Weiterbildung das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger schaffen aktuell meist keine nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, weil die Jobcenter sie oft nur in niedrigschwelligen Aktivierungsmaßnahmen unterbringen.

Geflüchtete sollten bei Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht nachrangig behandelt werden

Bei Geflüchteten ist Weiterbildung noch wichtiger. Denn fast alle Erwachsenen mit persönlicher Migrationsgeschichte verfügen über Berufserfahrung, allerdings nicht über einen in Deutschland anerkannten Abschluss. Auch für sie spielt also die Weiterbildung, besonders in Bezug auf einen Abschluss, eine zentrale Rolle. Bei vielen von ihnen ist ein „Drehtüreffekt“ zu beobachten: Sie kommen nicht aus dem Teufelskreis eines ständigen Wechsels zwischen Arbeitslosigkeit und meist kurzfristigen Beschäftigungen – oft ausschließlich auf Hilfskraft-Niveau – heraus.

„Wir wünschen uns noch weitere Verbesserungen am Bürgergeldgesetz zugunsten der ALG-II-Bezieher*innen und Geflüchteten. Es muss eine gezieltere Förderung durch zielgruppenspezifische, arbeitsmarktpolitische Bundesprogramme geben. Hier darf man populistischen Forderungen, Geflüchtete nachrangig zu behandeln, nicht nachgeben!“, mahnt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB.