Home > 2016 > BBB Pressemitteilung 151210

BBB Pressemitteilung 151210

Umschulungsförderung in der Altenpflege muss erhalten bleiben

Berlin | Die im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ 2013 eingeführte Regelung, Umschulungen in der Altenpflege drei Jahre zu fördern, soll zum 31. März 2016 auslaufen. Danach ist die Förderungsdauer wieder auf zwei Jahre begrenzt.

Der Bildungsverband fordert die Bundesregierung auf, die bestehende Regelung weiterzuführen. „Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt“, sagte der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des BBB Bildungsverbandes Rudolf Helfrich. Gerade für berufserfahrene Quereinsteiger(innen) eröffnet sie den Weg in die Altenpflegeausbildung, bei der keine verkürzte Ausbildung gesetzlich erlaubt ist.

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich die Zahl der durch Arbeitsagenturen und Jobcenter geförderten Umschulungen seit Einführung der dreijährigen Förderung fast verdoppelt. Damit trage diese Regelung wesentlich zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege bei.

Der BBB begrüßt daher die Initiative der Arbeits- und Sozialminister der Länder, die sich auf ihrer letzten Konferenz im November ebenfalls für eine Weitergeltung der dreijährigen Förderung ausgesprochen hatten.