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BBB Pressemitteilung 151203

Angemessene Löhne verstetigen, Lohndumping verhindern

Mindestlohn für pädagogisches Personal der Aus- und Weiterbildung steigt

Berlin | Zu Beginn der Woche wurde vom Bundeskabinett die Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche beschlossen, nachdem die Tarifparteien nach Abschluss des Änderungstarifvertrages vom 27. August 2015 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neu ausgehandelten Mindestlohns beantragt hatten. „Mit dem neuen Mindestlohn ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Entlohnung für die gut qualifizierten Beschäftigten unserer Branche gelungen“, freute sich Wolfgang Gelhard, Vorsitzender der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger Beruflicher Bildung (BBB).

Thiemo Fojkar, BBB Vorstandvorsitzender, erklärte: „Die neue Verordnung ist ein Erfolg für unsere Mitglieder und die Bildungsbranche insgesamt. Die Angestellten erhalten mehr Lohn, die Bildungsanbieter mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“
„Die Situation der Beschäftigten wird durch die Erhöhung des Mindestlohns, wie er von den Tarifparteien Verdi, GEW und Zweckgemeinschaft ausgehandelt wurde, nachhaltig verbessert“, so Gelhard weiter. Lohndumping, wie vor einigen Jahren in der Aus- und Weiterbildungsbranche üblich, könne somit effektiv eingedämmt werden.
Der Mindestlohn gilt flächendeckend für die Branche – auch für Unternehmen, die bislang nicht tarifgebunden agierten. Für die Beschäftigten des Aus- und Weiterbildungssektors steigen die Löhne zum 1. Januar 2016: auf 14,00 Euro in den alten, auf 13,50 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Januar 2017 gibt es dann bundesweit 14,60 Euro.