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BBB fordert Anpassung des Berufsvalidierungs- und Berufsdigitalisierungsgesetzes für eine gezielte Stärkung der Teilqualifikationen

Der BBB betrachtet den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zum „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“ (BVaDiG) kritisch. Das Gesetz, das darauf abzielt, für Menschen ohne formellen Berufsabschluss eine Validierung ihrer beruflichen Fähigkeiten einzuführen, wird vom BBB hinsichtlich seiner Zielsetzung in Frage gestellt.

Der BBB betont die Dringlichkeit einer Stärkung der Teilqualifikationen in Deutschland, insbesondere im Kontext des dualen Berufsbildungssystems und des damit verbundenen Zugangs zum Arbeitsmarkt. Während der BVaDiG die Möglichkeit zur Validierung für Personen ohne Berufsabschluss bieten soll, konzentriert er sich laut dem BBB zu stark auf die Anerkennung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit, die überwiegend oder vollständig mit dem jeweiligen Beruf vergleichbar ist.

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB, kritisiert die geringe Relevanz dieses Ansatzes und weist darauf hin, dass Menschen ohne formellen Abschluss bereits die Option der Externenprüfung im Berufsbildungsgesetz haben. Die hohen Hürden zur Validierungszulassung werden vom BBB als unangemessen betrachtet, und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stimmt darin überein, dass die Absolventen formal unqualifiziert bleiben.

Besonders bedauerlich ist aus Sicht des BBB, dass das Gesetz die Möglichkeit versäumt, die Einwanderung ausländischer Fachkräfte zu fördern. Diese könnten wertvolle Fähigkeiten in Deutschland einbringen, die dringend benötigt werden. Die Ablehnung der Gesetzgebers, die Validierung für den Zuzug qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer zu nutzen, wird als verpasste Gelegenheit betrachtet. Anstelle des BVaDiG fordert der BBB gemeinsam mit der BDA eine Neuausrichtung, die auf eine Stärkung der Teilqualifikationen durch eine gesetzliche Garantie der Zulassung zur Externenprüfung abzielt.