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Qualitätsgrundsätze der Mitglieder im Bildungsverband

Hier finden Sie die vom BBB für seine Mitgliedsunternehmen formulierten Qualitätsgrundsätze. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Kundenanforderungen ist die Festlegung auf ein bestimmtes QM-System oder QM-Modell nicht hilfreich. Die Qualitätsgrundsätze der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die Ausführungsbestimmungen zur Rechtsverordnung nach § 178 SGB III betrachten wir als Mindeststandard. Die regelmäßige Trägerzertifizierung durch eine unabhängige Stelle wird begrüßt.

Die im BBB organisierten Weiterbildungsunternehmen stellen die folgenden Qualitätsgrundsätze auf (Kurzfassung):
  1. Die Mitglieder des BBB verpflichten sich zur Aufrechterhaltung eines die Geschäftsprozesse in geeigneter Weise abbildenden Qualitätsmanagementsystems.
  2. Jedes Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, nach wirtschaftlichen und pädagogischen Kriterien zu arbeiten und das gewählte Qualitätsmanagementsystem durchzusetzen und einzuhalten.
  3. Zur Absicherung des Qualitätsmanagementsystems benennt jedes Mitgliedsunternehmen eine für das Qualitätsmanagement verantwortliche Person.
  4. In allen Mitgliedsunternehmen ist sichergestellt, dass alle Führungsebenen systematisch auf die Verbesserung der Qualität der Prozesse und Prozessergebnisse hinwirken.
  5. Berufliche Bildung bedarf der höchstmöglichen Kundenorientierung. Bei der Entwicklung des Kursdesigns, der Teilnehmerberatung wie auch bei der Kursdurchführung und –evaluation stehen die Ziele der Kunden im Mittelpunkt.
  6. Es besteht die Verpflichtung, die Teilnehmer über Voraussetzungen, Ablauf und Ziele eines Kurses zu beraten. Die Teilnehmer werden bei dem Erreichen ihrer persönlichen beruflichen Ziele unterstützt.
  7. Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte aufgrund ihrer persönlichen, fachlichen und didaktischen Fähigkeiten geeignet sind, den Bildungsauftrag im Sinne des Kunden zu erfüllen.
  8. Es ist sichergestellt, dass die sachlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungen den Anforderungen einer modernen Erwachsenenpädagogik gerecht werden.
  9. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, durch bestmögliche Kursqualität und vertrauensbildende Maßnahmen in der Wirtschaft sowie bei privaten und öffentlichen Institutionen ihre Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate dauerhaft als ein Qualitätsdokument für den Teilnehmer zu etablieren.
  10. Die Einhaltung der Qualitätsgrundsätze bei den im BBB organisierten Weiterbildungsunternehmen wird regelmäßig nachgewiesen und dokumentiert; ein gemeinsamer Arbeitskreis berichtet dem Vorstand