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Teilhabechancengesetz: BBB sieht dringenden Reformbedarf

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) sieht dringenden Reformbedarf beim Teilhabechancengesetz. Ursprünglich sollte dieses Gesetz Langzeitarbeitslosen über öffentlich geförderte Beschäftigung gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), angegliedert an die Bundesagentur für Arbeit (BA), hat das Teilhabechancengesetz wissenschaftlich untersucht und die Ergebnisse Ende März in einem Evaluationsbericht veröffentlicht.

Die Studie zeigt, dass bisher lediglich rund 118.000 Förderungen erfolgt sind, was weit hinter den angestrebten Zielen zurückbleibt. Insbesondere arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die schwer zu integrieren sind, machen zwei Drittel der Geförderten aus. Das IAB fordert eine „konsequentere Zuweisungspraxis“ der Jobcenter, um die Anzahl der Geförderten zu erhöhen. Dies entspricht auch den Beobachtungen der BBB-Mitarbeitenden in diesem Bereich, da sich einzelne Jobcenter aus unklaren Gründen nur zögerlich beteiligen.

Eine ergebnisorientierte Aufgabenteilung zwischen Jobcentern und Sozialträgern wäre wünschenswert. Die positive Wirkung des ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Coachings für die Mehrheit der Geförderten wird in der Studie hervorgehoben. Fast die Hälfte wünscht sich sogar eine „weitergehende Unterstützung“.

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB, kommentiert: „Das Teilhabechancengesetz bedarf grundlegender Reformen. Strukturelle Änderungen sind erforderlich, um die ursprünglichen Ziele bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen umfassend zu erreichen. Ein oberflächliches Herumdoktern an Symptomen reicht nicht aus! Es sollten Fördermöglichkeiten jenseits der Zuweisung durch die Jobcenter geschaffen werden. Die Zugangsvoraussetzungen sollten vereinfacht und die finanzielle Förderung attraktiver gestaltet werden.“

Es ist wichtig, zukünftig eine ergebnisorientierte Aufgabenteilung zwischen Jobcentern und Sozialträgern zu schaffen. Das Coaching kommt bei den überlasteten Jobcentern zu kurz und sollte daher ausschließlich von den Trägern durchgeführt werden. Auch die Vergabe per öffentlicher Ausschreibung mit anschließender Zuweisung durch die Jobcenter erweist sich als hinderlich: Die Bürokratie schreckt die Jobcenter ab, und die Förderung kommt nicht bei der Zielgruppe an, sodass der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt wird.