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Berechnung von SodEG-Anteil SGB III Maßnahmen

Berechnung von SodEG-Anteil SGB III Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit


Offener Brief der gemeinsamen Verbände an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin 15. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.04.2020 haben wir uns bereits an Bundesminister Hubertus Heil sowie den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheel gewandt, um zu verdeutlichen, dass die uns bekannten Verfahrens- und Umsetzungsweisen des SodEGs keine verlässlichen und vor allem wirksamen finanziellen Sicherheiten für einen Großteil der sozialen Dienstleister aus dem SGB II und SGB III darstellen. Im Gegenteil! Die bekanntgewordenen Antragsformulare und Berechnungswege decken die vorhandenen Kosten nicht und stellen eine massive Insolvenzbedrohung für die Betriebe dar. In der Folge wird damit eine gesellschafts-, arbeits- und sozialpolitisch relevante Infrastruktur zerstört, die zur Bewältigung der Krisenfolgeerscheinungen von zentraler Bedeutung sein wird.

Um Ihnen die Problematik vertieft zu erläutern, möchten wir Sie auf folgenden Berechnungsweg der Bundesagentur für Arbeit aufmerksam machen:

Die Bundesagentur ermittelt den Umsatz von sozialen Dienstleistern nach den jeweiligen vergangenen Zahlungen der Agenturbezirke im Zeitraum vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020. Hierfür muss der Träger im Antragsformular Anlage 1 die jeweiligen eingegangenen Zahlungen auflisten. Von dieser Gesamtsumme werden nun „pauschal“ 15 Prozent für teilnehmerbezogene Kosten abgezogen. Im Anschluss wird ein Monatswert ermittelt, der dann mit einem Wert von 75% bzw. nach Ermessen auch mit 50 Prozent weitergerechnet wird. Von diesem Betrag werden folgende Kosten abgezogen: Erstattungen Kurzarbeitergeld, Kosten Honorarkräfte, Entschädigungen IfSG, sonstige Zuschüsse Bund, Länder etc. und die Einnahmen, die der Träger durch die Fortführung von Maßnahmen in alternativer Form (digital) generiert. Daraus ergibt sich folgendes Berechnungsbeispiel:

Lesen Sie hier den vollständigen Brief.