Die Kolaition hat am 16. August 2024 den Koalitionsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 im Bundestag vorgestellt. Das BMAS hat auf dieser Grundlage am 19. August 2024 die Bundesagentur für Arbeit, kommunale Spitzenverbände und zuständige Ministerien der Länder über die Verteilung der Mittel in den Jobcentern informiert.
Zudem haben die Länder und kommunale Spitzenverbände die geplante Mittelausstattung in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert. Die Verbände bag arbeit, BBB, EFAS und VDP haben sich auf dieser Grundlage mit der Forderung nach einer „angemessenen zukunftsorientierten und verlässlichen Mittelausstattung für zielgerichtete und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt“ an Ministerien gewandt.
Die Verbände schließen sich somit dem Appell aus den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden an und fordern Sie als verantwortliche Haushaltspolitikerinnen und -politiker des deutschen Bundestages, sowie das BMAS und das BMF dazu auf, sich die Reichweite und Brisanz der geplanten Kürzungen zu verdeutlichen und die Mittelkürzungen abzuwenden. Mittelkürzungen
im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung erzielen allein kurzfristige Kosteneinsparungen und Effekte. Es steht allerdings dem politischen Ziel entgegen, dem Fach- und Arbeitskräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, Menschen eine erfolgreiche Erwerbsbiographie zu ermöglichen und so letztlich u.a. das soziale Sicherungssystem zu entlasten bzw. zu stärken.
Nur eine angemessene zukunftsorientierte und verlässliche Mittelausstattung führt zu zielgerichteter und nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt.
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