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Erster Entwurf des „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“ veröffentlicht

Arbeit von morgen

Jetzt liegt der Referentenentwurf für das Gesetz vor. Kernvorhaben sind danach unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruches auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Ziel ist es, den Zugang zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu verbessern, die Rechtsposition des Einzelnen im Beratungs- und Förderprozess zu stärken und ein bildungs- und arbeitsmarktpolitisches Signal für berufliche Nachqualifizierung zu setzen.

Zeiten der Kurzarbeit sollen stärker zur Qualifizierung der betroffenen Mitarbeiter*innen genutzt werden. Deshalb wird ein Anreiz zur Qualifizierung von Beschäftigten mit konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall geschaffen werden, indem für solche Fälle die teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht wird.

Außerdem soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt werden. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen künftig im Rahmen der Assistierten Ausbildung zur Verfügung stehen.

Und schließlich soll die bis Ende des Jahres 2020 befristete Regelung, die es den Agenturen für Arbeit ermöglicht, abweichend vom Bildungsgutscheinverfahren Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a SGB III im Wege des Vergaberechts zu beschaffen, bis Ende des Jahres 2025 verlängert werden.

Der Ausbau der öffentlich geförderten Weiterbildung und die Ermöglichung und Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezugs von konjunkturellem oder Transfer-Kurzarbeitergeld sind wichtige Schritte, um Deutschland für eine mögliche Krise sowie den Arbeitsmarkt der Zukunft gut vorzubereiten. Die frühzeitige Qualifikation von Mitarbeiter*innen, die in einem Unternehmen krisenbedingt absehbar keine Perspektive mehr haben, ist eine hervorragende Chance, um sie für den nächsten Job fit zu machen.

Allerdings dürfen die Unternehmen auch weiterhin nicht aus der Pflicht entlassen werden, ihre Mitarbeiter*innen von sich aus und noch während der Beschäftigung konsequent auf neue Anforderungen hin zu schulen und weiterzubilden. Unterstützt werden die Unternehmen über die neuen Instrumente des Qualifizierungschancengesetzes durch die sie von großen Teilen der Kosten entlastet werden  können.