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Bundesregierung hält an Betreuungswechsel unter 25-Jähriger fest – Kritik der Weiterbildungsverbände

Um Kosten einzusparen, soll die Beratung zu Integration und Vermittlung von unter 25-Jährigen ab dem 01.01.2025 von den Jobcentern in die Bundesagentur für Arbeit verlagert werden. Trotz massiver öffentlicher Kritik hält die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss zum Haushaltsfinanzierungsgesetz an diesem Vorhaben fest. Die Weiterbildungsverbände VDP, BBB, bag arbeit und EFAS sprechen sich gegen die Umstrukturierungspläne aus und kritisieren Pläne sowie Verfahren der Bundesregierung.

Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes, der nun in die parlamentarische Beratung geht, beinhaltet die Verlagerung der Beratung zu Integration und Vermittlung von unter 25-Jährigen von den Jobcentern in die Bundesagentur für Arbeit. Ab dem 01.01.25 sollen somit Steuergelder in Höhe von rund 900 Mio. Euro eingespart werden. Nach Bekanntwerden der Pläne hatten sich bereits zahlreiche politische Akteure in Bund, Länder und Kommunen kritisch zu diesem Vorhaben geäußert.

Nach heutigem Stand werden über 700.000 junge Menschen unter 25 Jahren zum Jahresbeginn 2025 in das SGB III wechseln. Diese sollen zukünftig von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden, ohne dass dort bisher das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. „Stellen müssen neu geschaffen und Personal qualifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass es nach der Umstellung zu einem Verlust der Beratungsqualität kommt“, stellen die Weiterbildungsverbände fest. Bei einer Betreuung durch die Agenturen für Arbeit können viele Fördermöglichkeiten des SGB II für junge Menschen unter 25 Jahren nicht mehr unmittelbar genutzt werden. „Viele Jugendliche, die eine besondere Förderung benötigen, könnten folglich durch das System fallen. Das können wir uns in Zeiten des akuten Fachkräftemangels nicht leisten“, so die Verbände weiter. Zudem wird die Unterstützung für den Lebensunterhalt weiterhin von den Jobcentern bearbeitet. Mit Einführung der Kindergrundsicherung käme noch die Familienkasse hinzu. Diese Verkomplizierung von Zuständigkeiten widerspricht dem Ziel der Entbürokratisierung und der Schaffung klarer Strukturen.

Zudem ließ das zuständige Bundesfinanzministerium trotz offener Fragen und Bedenken kaum Raum für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben. Mit einer Frist von nicht einmal 24 Stunden hatten viele Vertreter/innen der Öffentlichkeit keine Möglichkeit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. „Das Verfahren wird den Auswirkungen, die das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringt, nicht gerecht. Es bedarf hier einer angemessenen Auseinandersetzung und Folgenabschätzung“, stellen die Weiterbildungsverbände noch einmal klar. Es muss eine Struktur geschaffen werden, die jungen Menschen Übergänge erleichtert, flexible Hilfen bietet und auf vorhandene Netzwerke aufbaut. Um das zu ermöglichen, sei nicht der Wechsel zur BA, sondern eine bessere finanzielle Ausstattung der Jobcenter nötig.

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