Home > 2025 > Zweckgemeinschaft im Bildungsverband spricht sich für Branchentarifvertrag aus

Zweckgemeinschaft im Bildungsverband spricht sich für Branchentarifvertrag aus

Zweckgemeinschaft im Bildungsverband spricht sich für Branchentarifvertrag aus – Für ein realistisches, branchenspezifisches Tarifmodell jenseits des Mindestlohns

Hannover/Berlin, 26. Juni 2025 – Die Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft im Bildungsverband hat am 24. Juni 2025 in Hannover beschlossen, sich für die Entwicklung eines Branchentarifvertrags in der beruflichen Weiterbildung einzusetzen. Ziel ist ein tragfähiges Tarifmodell, das sowohl die wirtschaftlichen Realitäten der Träger berücksichtigt als auch eine angemessene Vergütung für qualifizierte Mitarbeitende ermöglicht.

Branche mit eigener Logik und besonderer Verantwortung

Die Weiterbildung ist kein Teil des öffentlichen Dienstes – sie ist eine Branche mit marktwirtschaftlichen Strukturen, hoher Dynamik und erheblicher Projektabhängigkeit. Bildungsträger konkurrieren in öffentlichen Vergabeverfahren, stehen unter Kosten- und Laufzeitdruck und müssen pädagogisch hochwertige, passgenaue Angebote bereitstellen. Ein Branchentarifvertrag muss deshalb die Spezifika der Branche abbilden und darf die Vielfalt der Trägerlandschaft nicht gefährden.

Tarifvertrag ja – aber differenziert und wirtschaftlich tragfähig

Die Zweckgemeinschaft warnt in diesem Zusammenhang vor unrealistischen Forderungen, wie sie zum Teil von Gewerkschaftsseite erhoben werden. Ein Branchentarifvertrag kann nur dann funktionieren, wenn er wirtschaftlich tragfähig ist und die strukturellen Rahmenbedingungen der Träger berücksichtigt – etwa die starke Abhängigkeit von Förderentscheidungen, befristeten Projekten und kurzfristigen Maßnahmeabrufen.

Erhalt der Trägervielfalt und Schutz kleiner Anbieter

Die Zweckgemeinschaft setzt sich ausdrücklich für den Erhalt kleiner, regionaler Träger ein, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsversorgung vor Ort leisten – insbesondere im ländlichen Raum. Unser Ziel ist es, tarifliche Verlässlichkeit und wirtschaftliche Stabilität in Einklang zu bringen. Dazu gehört auch ein realistischer Umgang mit Personal- und Sachkosten in öffentlich finanzierten Maßnahmen.

Politik und Kostenträger sind gefordert

Ein zukunftsfähiger Tarifvertrag erfordert flankierende Maßnahmen durch die Politik. Die öffentliche Hand muss bereit sein, Bildung nicht nur formal zu fördern, sondern auch die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen – durch realistische Kalkulationen, transparente Kostenanerkennung und faire Finanzierungsmodelle in Ausschreibungen.

Einladung an die Träger: Gemeinsam gestalten

Die Zweckgemeinschaft ruft alle Träger der beruflichen Weiterbildung dazu auf, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und Mitglied der Zweckgemeinschaft zu werden. Wer die Branche stärken, realistische Tariflösungen unterstützen und gleichzeitig die Vielfalt sichern will, findet in der Zweckgemeinschaft die treibende Kraft. Wir stehen für ein pragmatisches, konstruktives Modell – im Interesse der Träger, der Beschäftigten und vor allem der Menschen, für die wir Bildung gestalten.

Einladung an die Gewerkschaften: Gemeinsam mit Augenmaß

Die Zweckgemeinschaft ist bereit, in konstruktive Verhandlungen mit den Gewerkschaften einzutreten. Unser Ziel ist ein Branchentarifvertrag zum Wohle aller: der Teilnehmenden, die auf qualitativ hochwertige Angebote angewiesen sind, sowie der Beschäftigten in unseren Trägerunternehmen – unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Ein zukunftsfähiger Tarifvertrag darf nicht ideologisch überhöht, sondern muss realistisch, umsetzbar und im Interesse der gesamten Weiterbildungslandschaft ausgestaltet werden.

 

Weitere Informationen zur Zweckgemeinschaft des BBB finden Sie unter Zweckgemeinschaft – Bildungsverband | BBB. Vorsitzender der Zweckgemeinschaft ist Wolfgang Gelhard, Geschäftsführer der Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH (gelhard@kolping-paderborn.de).