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Unternehmen müssen beim Thema berufliche Weiterbildung mehr tun

Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Weniger als die Hälfte deutscher Firmen hat langfristige Qualifizierungs-Strategie

Der BBB setzt sich dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft sich stärker für die berufliche Weiterbildung engagiert. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung haben nur knapp 43 Prozent der Unternehmen einen langfristigen Plan zur Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden, um diese auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V., betont: „Die Zahl der Unternehmen mit einem langfristigen und damit strategisch ausgerichteten Weiterbildungsplan ist eindeutig zu niedrig! Wer sich dem Fachkräftemangel wirksam entgegenstellen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit erhalten und stärken will, muss sein Personal dauerhaft weiterbilden. In einer globalisierten, sich stetig verändernden Arbeitswelt mit immer neuen Anforderungen gibt es kaum eine wirksame Alternative.“

Der BBB fordert seit langem: Der Bundestag sollte die Bildungszeit im Weiterbildungsgesetz verankern

Der Bundestag debattiert in dieser Woche über einen Gesetzesvorschlag zur Förderung von Aus- und Weiterbildung. Daher sieht der BBB dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wurde die ursprünglich vorgesehene Bildungszeit aus dem Entwurf gestrichen, die auch Beschäftigten, deren Arbeitgeber keine Weiterbildung anbietet, die Möglichkeit zur eigenen Weiterbildung gegeben hätte.

„In der öffentlichen Weiterbildungsförderung von Beschäftigten muss eine Lücke geschlossen werden. Was ist, wenn sich Arbeitnehmer*innen auf eigene Initiative beruflich weiterbilden wollen? Die Bildungszeit war für sie gedacht und wäre aus unserer Sicht eine wichtige Hilfestellung für Menschen, die auch ohne Transformationsbetroffenheit des Arbeitgebers – etwa aus familiären Gründen – nicht die Zeit haben, sich nebenberuflich weiterzubilden. Der BBB fordert den Bundestag daher auf, sie unbedingt wieder in das Gesetz mit aufzunehmen“, so Thiemo Fojkar.