Am 27. Juni fand eine Online-Veranstaltung zum Thema „Ökologische Ausführungsbedingungen in der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ statt, organisiert vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. in Zusammenarbeit mit den Verbänden VDP, bag Arbeit und EFAS. Als Gastredner konnte René Wallschläger von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg begrüßt werden. Die Veranstaltung knüpfte an ein Fachgespräch aus dem letzten Jahr an, bei dem erste Überlegungen zu ökologischen Kriterien in der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen diskutiert wurden.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine ökologische Ausrichtung der Vergabepraxis festgeschrieben. Der entsprechende Referentenentwurf war für Herbst 2023 geplant, liegt jedoch noch nicht vor. Die BA hat nun konkrete Planungen zur Aufnahme ökologischer Ausführungsbedingungen in die ab dem 28. Oktober 2024 veröffentlichten Verträge vorgestellt.
René Wallschläger erläuterte die geplanten Maßnahmen der BA zur Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung. Er hob die Ziele des Koalitionsvertrages hervor, der umweltfreundliche und nachhaltige Vergabepraktiken als wichtigen Bestandteil festschreibt. Weiterhin ging er auf das Vergabetransformationspaket ein, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Jahr 2023 in einer öffentlichen Konsultation behandelt wurde.
Seit der Vergaberechtsreform 2016 können ökologische Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Wallschläger stellte dar, dass die BA plant, ab Oktober 2024 verschiedene Nachhaltigkeitsanforderungen verbindlich zu machen. Dazu gehören unter anderem die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln, die Verwendung von Druckerpapier und Hygienepapier aus 100 % Altpapier, das Ausschalten elektrischer Geräte nach Dienstschluss und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, soweit möglich.
Während der Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen aus dem Publikum gestellt, die Wallschläger ausführlich beantwortete. Es wurde diskutiert, ob Ausschreibungen der öffentlichen Hand (Städte, Länder, Gemeinden) die gleichen Anforderungen wie die BA stellen werden. Wallschläger erklärte, dass dies angestrebt wird, detaillierte Regelungen aber noch ausstehen. Es ist geplant, die Anforderungen an physische Bewerbungsunterlagen zu reduzieren und verstärkt auf digitale Einreichungen zu setzen. Neue ökologische Kriterien könnten zudem helfen, doppelte Dokumentationspflichten und enge Nachweisführungen zu verringern.
Träger müssen ab dem 28. Oktober 2024 verbindlich darstellen, wie sie die ökologischen Anforderungen erfüllen, wobei auch die Nutzung von „grünem Strom“ eine Rolle spielt. Die konkreten Maßnahmen, die ab diesem Datum in Kraft treten sollen, umfassen unter anderem die Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel, die ausschließliche Nutzung von Papier aus 100 % Altpapier und die Verpflichtung, elektrische Geräte nach Dienstschluss auszuschalten.
Der Bildungsverband dankt René Wallschläger und allen Teilnehmenden für die wertvollen Beiträge.