Mit großer Besorgnis für die Zukunft des vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. (BBB) nachdrücklich begrüßten neuen Regelinstrumentes Ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II n.F.) möchten wir auf drohende Fehlentwicklungen innerhalb des fachlichen Zuständigkeits- und Aufsichtsbereiches des Bundesarbeitsministers hinweisen, die ohne sein Gegensteuern geeignet sind, der Qualität, der sozialen Wirksamkeit und damit auch dem politischen Erfolg des Instrumentes nachhaltig zu schaden.
Daher hat sich BBB entschlossen, einen Offenen Brief an den Bundesminister Hubertus Heil, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zu schreiben. Damit verbunden möchten wir den Bundesminister und das Bundesministerium darauf aufmerksam machen, dass aufgrund derselben Fehlentwicklungen tarifgebundene Sozial- und Bildungsdienstleister durch das BMAS und der ihnen nachgeordneten Bundesbehörden – zweifellos ungewollt – über die Hintertreppe gegenüber Billiganbietern strukturell benachteiligt oder praktisch sogar von einer zukünftigen Durchführung der Ganzheitlichen Betreuung im Auftrag der JobCenter ausgeschlossen werden.
Anlass unseres vorliegenden Brandbriefes ist, dass die BA dieser im April formulierten Haltung nunmehr widerspricht und das genaue Gegenteil zur Anwendung bringt: So hat die BA am 19. Juni 2023 die ganzheitliche Betreuung gem. § 16k SGB II in ihr Übersichtsdokument „Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 5 SGB III“ integriert und somit das umgesetzt, was die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) in einer Rundmail an alle Fachkundigen Stellen mit Datum vom 15. Juni 2023 „angekündigt“ hat: „Nach Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit“, so die DAkkS, sei eine Maßnahme nach § 16k SGB II „vergleichbar“ mit Einzel-Jobcoaching nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, sodass für beide Maßnahmetypen derselbe Bundes-Durchschnittskostensatz gelte. Noch schlimmer: Dieser Umgang mit § 16k SGB II soll auch noch für alle Zeiten zementiert werden, indem es für die § 16k SGB II-Maßnahmen auch zukünftig keinen eigenen Bundes-Durchschnittskostensatz geben soll – obwohl § 179 Absatz 2 SGB III ausdrücklich und völlig unmissverständlich dieses „für das jeweilige Maßnahme- und Bildungsziel“ vorschreibt.
„Die drohende Fehlentwicklungen bei der ganzheitlichen Betreuung wegen mangelnder Differenzierung des Instruments stellt eine Gefahr dar, die die Qualität, soziale Wirksamkeit und den Erfolg dieses Instruments infrage stellt. Ohne angemessenes Nachsteuern des Ministers Hubertus Heil besteht die Gefahr, dass sich die negativen Entwicklungen auf die Integrität und Wirksamkeit der ganzheitlichen Betreuung auswirken. Es ist von entscheidender Bedeutung, diesem besorgniserregenden Trend entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass tarifgebundene Sozial- und Bildungsdienstleister*innen nicht unbeabsichtigt gegenüber nicht tarifgebundenen Anbietern benachteiligt werden. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung, die Zukunft der ganzheitlichen Betreuung zu sichern und sicherzustellen, dass sie weiterhin die bestmögliche Unterstützung für diejenigen bietet, die sie dringend benötigen.“, sagte Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes des BBB.
Wir freuen uns, wenn Sie den offenen Brief mit Ihren Möglichkeiten weiter in die Öffentlichkeit tragen!
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