Gestern hat der Deutsche Bundestag eine wichtige Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen beschlossen. Dies ist ein entscheidender Erfolg für die Bildungsbranche und sichert für die kommenden zwei Jahre dringend benötigte Rechtssicherheit und Handlungsspielraum.
Einigung trotz schwieriger politischer Lage
Dass SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU sich in der aktuellen angespannten politischen Situation auf eine gemeinsame Lösung einigen konnten, ist ein starkes Zeichen. Die Regelung sorgt dafür, dass Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen erst ab 1. Januar 2027 greifen. So bleibt Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten, ohne kurzfristige wirtschaftliche Unsicherheiten in Kauf nehmen zu müssen.
Der Bildungsverband hat sich stark eingebracht
Der Bildungsverband hat diesen Prozess intensiv begleitet und maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Übergangsregelung zustande gekommen ist. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträgern haben wir uns dafür eingesetzt, dass Bildungsträger und Lehrkräfte nicht plötzlich vor großen Herausforderungen stehen, sondern eine angemessene Frist für Anpassungen erhalten.
Wie geht es weiter?
Mit der heutigen Verabschiedung durch den Bundestag ist der Prozess noch nicht abgeschlossen: Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die am 14. Februar 2025 erwartet wird. Diese gilt jedoch als sicher. Gleichzeitig laufen bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den FachpolitikerInnen der Fraktionen, um eine tragfähige Regelung für die Zeit nach 2027 zu erarbeiten. Der Bildungsverband wird seine Mitglieder dabei eng einbinden und kontinuierlich über die Entwicklungen informieren.
Wir danken allen Beteiligten für ihr Engagement und freuen uns über diesen bedeutenden Fortschritt für die Bildungsbranche!