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Bildungsdienstleistungen bleiben umsatzsteuerfrei

Umsatzsteuerfreiheit für Bildungsdienstleistungen

Erfolg des Bildungsverbands / Ergebnis einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Berlin, 08.11.2019. Gestern hat der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Förderung der E-Mobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz 2019) verabschiedet. Darin enthalten war auch ein Artikel 10, der noch im Regierungsentwurf des Gesetzes eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsdienstleistungen enthalten hatte. Der Artikel sah den Wegfall dieser Befreiung vor. „Das hätte zu einer unerträglichen Benachteiligung der privaten Anbieter in diesem Bereich geführt“, so Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband, BBB) ist.

Der BBB hatte eine gemeinsame Stellungnahme mit VdP und bag Arbeit zu dem geplanten Gesetz abgegeben und konnte die Abgeordneten offenbar überzeugen. Auf Antrag der Regierungsfraktionen wurde der Artikel 10 ersatzlos gestrichen. „Das ist ein großartiger Erfolg“, so Fojkar, „der durch das Engagement der Mitglieder des BBB zustande gekommen ist. Sie haben auf die Ungerechtigkeit gegenüber den privaten Dienstleistern und der damit einhergehenden massiven Wettbewerbsverzerrung hingewiesen.“

Der BBB wird weiter darauf bestehen, dass die nach den SGB II und III geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ausdrücklich in den Katalog der (umsatz-)steuerbefreiten Dienstleistungen aufgenommen werden.

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