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BBB begrüßt das Inkrafttreten des geplanten Bundes-Tariftreuegesetz

Demografische Transformation und Fachkräftesicherung müssen bewältigt werden

Bei einer Podiumsdiskussion der Gewerkschaft ver.di am Dienstag, 11. Oktober, hat der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. ausdrücklich begrüßt, dass das Bundes-Tariftreuegesetz demnächst in Kraft treten soll. Seiner Ansicht nach ist dies unabdingbar, um die Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft und am Arbeitsmarkt bewältigen zu können und dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzutreten.

Die Podiumsdiskussion war ein Programmpunkt bei einer Fachtagung in Berlin, zu der ver.di Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen der Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation eingeladen hatte. Sie stand unter dem Motto „Qualität, Professionalisierung und Bezahlung. Das Verhältnis von guter Arbeit und Rahmenbedingungen“. Eines der wichtigsten Themen war die Frage, wie es gelingen kann, dass die öffentlich geförderte berufliche Weiterbildung sichergestellt werden kann.

Bei der Diskussion stellte sich Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., gemeinsam mit Dr. Rolf Schmachtenberg, beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Vanessa Ahuja, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, und Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied von ver.di, zahlreichen Fragen.

Zentrale Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Sowohl Thiemo Fojkar als auch Sylvia Bühler betonten die zentrale Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die fundamentalen Herausforderungen der digitalen, ökologischen und demografischen Transformation sowie der Fachkräftesicherung. Beide stimmten darin überein, dass es auf dem Weiterbildungsmarkt fairer und qualitätssichernder Bedingungen ohne einen ruinösen Preiswettbewerb unter den Bildungsdienstleistern bedarf. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, inklusive einer fairen Bezahlung. Fojkar und Bühler unterstrichen, dass dafür das Bundes-Tariftreuegesetz, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen ist, unverzichtbare Voraussetzung ist.

Das Bundes-Tariftreuegesetz verpflichtet den Bund dazu, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Rolf Schmachtenberg erklärte auf Nachfrage, dass das Bundes-Tariftreuegesetz kommen werde. Dabei verwies er nicht nur auf den Koalitionsvertrag, sondern auch auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, die Anfang Oktober angenommen wurde.

„Es war überfällig, dass die Bundesagentur für Arbeit Tariftreue von Bildungsträgern bei der Auftragsvergabe belohnt. Wichtig ist, dass das jetzt im Sinne der Stärkung der Tarifverträge und eines fairen Wettbewerbs schnell umgesetzt wird“, sagt Thiemo Fojkar.