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BBB nimmt Stellung zur geplanten Abschaffung des FernUSG

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll Teilnehmende an Fernlehrgängen schützen und die Qualität entsprechender Bildungsangebote sichern. Mit der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung hybrider Lernformen stößt die bestehende Regelung jedoch an ihre Grenzen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Angeboten führt bei Bildungsanbietern zunehmend zu Rechtsunsicherheit.

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums greift den Reformbedarf auf, sieht jedoch die Abschaffung des FernUSG vor. Aus Sicht des BBB ist stattdessen eine grundlegende Modernisierung des Gesetzes der bessere Weg.

Der BBB setzt sich für eine Neuregelung ein, die Rechtssicherheit schafft, Qualität sichert und den bürokratischen Aufwand für Bildungsanbieter reduziert. Zugleich muss geklärt werden, wie Qualitätssicherung und Teilnehmerschutz künftig gewährleistet und bestehende Qualitätssicherungssysteme sinnvoll miteinander verzahnt werden können.

Die ausführliche Position des BBB und seine Vorschläge für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des FernUSG finden Sie in unserem Positionspapier zur Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes.