Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. begrüßt die deutlichen Verbesserungen im Hinblick auf die berufliche Eingliederung.
Dass Qualifizierung und Weiterbildung künftig Vorrang vor einer Vermittlung in den Niedriglohnsektor haben werden, ist nach Ansicht des Bildungsverbandes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und eine echte Trendwende. Bislang blieb vielen Menschen eine nachhaltige berufliche Qualifizierung oft versagt. Somit kam es häufig zu einem ständigen Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und meist kurzfristigen Beschäftigungen auf Helfer/Helferinnen-Niveau – dem sogenannten Drehtüreneffekt.
Mit der Bürgergeld-Reform werden neue Anreize für Grundsicherungsempfänger und -empfängerinnen gesetzt, sich aktiv in Aktivierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzubringen. Dazu gehören der Bürgergeldbonus, dessen Anwendungsbereich der Vermittlungsausschuss noch einmal deutlich erweitert hat, die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld.
Vorrang von Qualifizierung vor Vermittlung
„Besonders hervorzuheben ist der Wegfall des Vorrangs von Vermittlung vor Qualifizierung“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. „Dadurch wird Arbeitslosen der Zugang zu qualifizierter beruflicher Weiterbildung und zur Arbeit auf Fachkräfte-Niveau erleichtert. Anders als in der Vergangenheit kann so eine nachhaltige, dauerhafte Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen“.