Hier finden Sie die vom BBB für seine Mitgliedsunternehmen formulierten Qualitätsgrundsätze. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Kundenanforderungen ist die Festlegung auf ein bestimmtes QM-System oder QM-Modell nicht hilfreich. Die Qualitätsgrundsätze der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die Ausführungsbestimmungen zur Rechtsverordnung nach § 178 SGB III betrachten wir als Mindeststandard. Die regelmäßige Trägerzertifizierung durch eine unabhängige Stelle wird begrüßt.
Die im BBB organisierten Weiterbildungsunternehmen stellen die folgenden Qualitätsgrundsätze auf (Kurzfassung):
- Die Mitglieder des BBB verpflichten sich zur Aufrechterhaltung eines die Geschäftsprozesse in geeigneter Weise abbildenden Qualitätsmanagementsystems.
- Jedes Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, nach wirtschaftlichen und pädagogischen Kriterien zu arbeiten und das gewählte Qualitätsmanagementsystem durchzusetzen und einzuhalten.
- Zur Absicherung des Qualitätsmanagementsystems benennt jedes Mitgliedsunternehmen eine für das Qualitätsmanagement verantwortliche Person.
- In allen Mitgliedsunternehmen ist sichergestellt, dass alle Führungsebenen systematisch auf die Verbesserung der Qualität der Prozesse und Prozessergebnisse hinwirken.
- Berufliche Bildung bedarf der höchstmöglichen Kundenorientierung. Bei der Entwicklung des Kursdesigns, der Teilnehmerberatung wie auch bei der Kursdurchführung und –evaluation stehen die Ziele der Kunden im Mittelpunkt.
- Es besteht die Verpflichtung, die Teilnehmer über Voraussetzungen, Ablauf und Ziele eines Kurses zu beraten. Die Teilnehmer werden bei dem Erreichen ihrer persönlichen beruflichen Ziele unterstützt.
- Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte aufgrund ihrer persönlichen, fachlichen und didaktischen Fähigkeiten geeignet sind, den Bildungsauftrag im Sinne des Kunden zu erfüllen.
- Es ist sichergestellt, dass die sachlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungen den Anforderungen einer modernen Erwachsenenpädagogik gerecht werden.
- Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, durch bestmögliche Kursqualität und vertrauensbildende Maßnahmen in der Wirtschaft sowie bei privaten und öffentlichen Institutionen ihre Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate dauerhaft als ein Qualitätsdokument für den Teilnehmer zu etablieren.
- Die Einhaltung der Qualitätsgrundsätze bei den im BBB organisierten Weiterbildungsunternehmen wird regelmäßig nachgewiesen und dokumentiert; ein gemeinsamer Arbeitskreis berichtet dem Vorstand