Der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung e. V. (BBB) hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit), dem Evangelischen Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V (EFAS) sowie dem Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung abgegeben. Die Verbände begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung des Entwurfs, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit weiter voranzutreiben. Eine moderne Arbeitsmarktpolitik braucht schnelle, verlässliche und transparente Prozesse, damit Qualifizierung und berufliche Integration wirksam umgesetzt werden können.
Digitalisierung als Chance für eine moderne Arbeitsförderung
Die Verbände unterstützen die geplante Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und Kommunikationswegen. Digitale Verfahren können dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten und den Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung zu erleichtern.
Gleichzeitig weisen die Verbände darauf hin, dass die Modernisierung nicht allein die Kommunikation zwischen Bundesagentur für Arbeit und Bürgerinnen und Bürgern betreffen darf. Auch Bildungsträger müssen konsequent in digitale Verfahren eingebunden werden. Dazu gehören unter anderem digitale Prozesse bei Bildungs- und Aktivierungsgutscheinen sowie eine stärkere Beteiligung der Träger an Kompetenzprofilen und Bildungsplanungen. Nur wenn alle Beteiligten mitgedacht werden, können durchgängige und praxistaugliche Lösungen entstehen.
Ebenso wichtig bleibt der Erhalt persönlicher Beratungsangebote. Nicht alle Menschen verfügen über die notwendigen digitalen Kompetenzen oder technischen Voraussetzungen. Persönliche Beratung und individuelle Begleitung müssen daher weiterhin ein fester Bestandteil der Arbeitsförderung bleiben.
Qualifizierung und Teilhabe stärken
Positiv bewerten die Verbände verschiedene geplante Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung. Dazu zählen insbesondere die stärkere Verankerung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sowie verbesserte Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Auch die erweiterten Möglichkeiten zur Weiterbildung während Transferkurzarbeit werden als wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und Beschäftigungsstabilität gesehen.
Die Reform setzt insgesamt wichtige Impulse für mehr Qualifizierung, berufliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Aus Sicht der Bildungsträger ist es richtig, individuelle Förderbedarfe stärker in den Mittelpunkt zu stellen und den Zugang zu Weiterbildung weiter zu erleichtern.
Bildungsträger als Partner der Arbeitsförderung
An mehreren Stellen sehen die Verbände zusätzlichen Handlungsbedarf. So sollten Bildungsträger frühzeitig und verbindlich in die Planung individueller Qualifizierungswege eingebunden werden. Dies gilt insbesondere für die geplante Potenzialanalyse und den neuen Kooperationsplan.
Auch bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven sollte die Unterstützung nicht auf Beratung beschränkt bleiben. Nachhaltige Übergänge in Beschäftigung erfordern aus Sicht der Verbände ergänzende Qualifizierungs- und Coachingangebote. Bildungsträger können hierbei ihre langjährige Erfahrung in der beruflichen Integration einbringen.
Darüber hinaus sprechen sich die Verbände dafür aus, bestehende Anreize für betriebliche Weiterbildung zu erhalten und den Zugang zu Nachqualifizierungen weiter zu erleichtern. Gerade in Zeiten des wirtschaftlichen und technologischen Wandels bleibt Weiterbildung ein zentraler Baustein der Fachkräftesicherung.
Innovation ermöglichen
Die geplante Experimentierklausel eröffnet die Möglichkeit, neue Ansätze der Arbeitsförderung zu erproben. Die Verbände begrüßen diesen Ansatz und plädieren dafür, Bildungsträger von der Entwicklung über die Umsetzung bis hin zur Evaluation neuer Modelle einzubeziehen. Erfolgreiche Ansätze sollten nach ihrer Erprobung systematisch ausgewertet und bei nachgewiesener Wirksamkeit in die Regelförderung überführt werden.
Der BBB unterstützt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und sieht in der Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung eine wichtige Voraussetzung für eine leistungsfähige Arbeitsmarktpolitik. Entscheidend wird sein, die Erfahrungen der Bildungsträger frühzeitig einzubeziehen und die Reformen konsequent an den Bedürfnissen der Praxis auszurichten. Der BBB wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten und sich weiterhin für wirksame, praxisnahe und zukunftsfähige Rahmenbedingungen einsetzen.
Die vollständige Stellungnahme von BBB, bag arbeit, EFAS und VDP finden Sie hier.
