Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“, dass Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind. Konkret geht es um Menschen, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland eingereist sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) erhalten oder beantragt haben. Bisher wurde diese Gruppe meist über das SGB II oder SGB XII versorgt.
Die Änderung hätte zur Folge, dass Ukrainerinnen und Ukrainer keinen Anspruch mehr auf Eingliederungsleistungen nach SGB II hätten. Zu dem nun veröffentlichten Referentenentwurf der Bundesregierung hat der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V. Stellung genommen:
- Ukrainischen Geflüchteten nach § 24 AufenthG sollte uneingeschränkt Anspruch auf SGB II Eingliederungsleistungen sowie Anspruch auf Integrationskurse (BAMF) und Berufssprachkurse gewährt werden.
- Anschlussmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung sollten ermöglicht werden, insbesondere dann, wenn durch die Gesetzesänderung keine Chance mehr bestand, die Eignung einer Anschlussmaßnahme zu prüfen und zu bewilligen.
- Um zu verhindern, dass integrationsfähige Personen ohne gezielte Förderangebote bleiben, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern und Jobcentern unverzichtbar. Sozialämter könnten sich auf die Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG konzentrieren, während Jobcenter (weiterhin) betreuen, Eingliederungsmaßnahmen prüfen und bewilligen.
Aus unserer Sicht ist klar: Die frühzeitige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ist entscheidend, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und vorhandene Kompetenzen zu nutzen. Sprachkompetenz ist die Basis für jede Form von (beruflicher) Integration. Verzögerungen bei Sprachförderung verlängern den Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme und erhöhen Abhängigkeit von Transferleistungen.
Dass die arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen bzw. die mit Sprachkursen und Qualifizierung flankierte Jobaufnahme („Jobturbo“) in Bezug auf ukrainische Geflüchtete zunehmend Früchte tragen, zeigen aktuelle Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung:
- Die Jobaufnahmequote ukrainischer Arbeitsloser aus der Grundsicherung ist deutlich gestiegen, von 1,4 Prozent im Januar 2024 auf 3,2 Prozent im Juli 2025 – weit über SGB-II Durchschnitt
- Die Beschäftigungsquote 2025 ist um 6,8 Prozentpunkte gegenüber Vorjahr gestiegen
Die Stellungnahme finden Sie hier.